Leistungsverweigerungsabteilung, übernehmen Sie!
am 17.08.2006 von http://www.ra-blog.de
Da hatte mir der freundliche Mitarbeiter der Advocard am Telefon auf meine Nachfrage bestätigt, dass meine Mandanten Mietrechtsschutz für das zur Zeit von ihnen angemietete Haus besitzen. Es geht um eine angeblich ungerechtfertigte Mietminderung, weswegen meine Mandanten nun verklagt wurden. Auf meine schriftliche Kostendeckungsanfrage, der ich die Klageschrift beifügte, kam zunächst die Antwort, ich möge doch bitte zunächst einmal die Klageschrift übersenden. OK, also nochmal, und gleich die mittlerweile fertig gestellte Klageerwiderung beigefügt. Was kommt jetzt? Richtig, die Advocard behauptet, die Angelegenheit geprüft zu haben und der Rechtsschutzfall sei bereits im Mai 2005 eingetreten, der Versicherungsvertrag begann jedoch erst am 30.07.2005. Also vorvertraglich, keine Leistung.
Aus der Klageschrift und allem drum und dran ergibt sich jedoch ohne weiteres, dass die Minderung erst ab März 2006 durchgeführt wurde. Und dass die Mandanten im Mai 2005 noch nicht mal in diesem Haus gewohnt haben. Was, bitteschön, haben die denn “geprüft”?
Ich bin gespannt, wie kreativ die Leistungsverweigerungsabteilung noch wird. Vielleicht so:
Der Rechtsschutzfall ist mit Geburt Ihres Mandanten im Sinne eines nicht hinwegzudenkenden Ereignisses und damit vor Vertragsbeginn eingetreten.
Langsam würde mich selbst das nicht mehr wundern. Und manche Mandanten glauben im Ernst dem Werbespruch, dass Advocard “Anwalts Liebling” sei.
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