Streitpunkt Hund
RECHTaktuell | 4. September 2008 — Hunde sind ein ständiger Streitpunkt zwischen Mietern. Das OLG Karlsruhe hatte hierzu einen Fall zu entscheiden, in dem ein (fr…
Ein Hund darf im gemeinsamen Garten einer WG-Gemeinschaft nicht frei herumlaufen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de mit Verweis auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 14 Wx 22/08). Begründet wird dies damit, dass vom Hund eine latente Gefährdung für die Menschen ausgehe. Außerdem sei eine Verschmutzung des Gartens durch das Tier zu erwarten.
Klagende und Beklagte sind jeweils Eigentümer einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus in einer kleinen Gemeinde am Bodensee. Der Garten wird gemeinsam genutzt, Sondernutzungsrechte gibt es keine. Eine der Familien kaufte für ihre elfjährige Tochter einen Bernhardinerwelpen, den sie frei im Garten laufen ließen. Das andere Eigentümerpaar, Eltern von zwei kleinen Kindern, wendete sich vor Gericht gegen die Hundehaltung.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht untersagt, den Hund generell im Garten laufen zu lassen – sei es frei oder angeleint. Das Landgericht Konstanz hatte diesen Beschluss aufgehoben, da keine Gründe für eine konkrete Beeinträchtigung durch den Hund genannt worden seien. Der Hund werde außerhalb des Grundstücks ausgeführt. Er werde geschult, seine Größe allein sei kein Indiz für die Gefährlichkeit. (…)
Quelle: Immowelt vom 07.08.2008
Erschienen 7. August 2008 auf http://log.handakte.de/.
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