Leiharbeitnehmer verklagt Zeitarbeitsfirma auf 14.000 EUR Gehaltsdifferenz wegen Bezahlung nach CGZP-Tarif +++ Verstoß gegen Equal Pay beim entleihenden Betrieb +++

Das Arbeitsgericht Krefeld teilt soeben mit, dass am Dienstag ein Kammertermin stattfindet, in dem über den Lohnanspruch einer Leiharbeitnehmerin in Höhe von fast 14.000,- € verhandelt wird, den diese aus dem sogenannten Equal Pay – Grundsatz herleitet. Arbeitsgericht Krefeld – 4 Ca 3047/10

Hinweis: Die Sozialversicherungsträger verhandeln aktuell immer noch mit den Verbänden der Zeitarbeit über die Höhe der pauschalen Abgeltung für den zu wenig gezahlten Lohn bei der Anwendung von CGZP-Tarifverträgen, denn – auch wenn die Arbeitnehmer die Ansprüche wegen möglicher Verfallsfristen nicht mehr geltend machen können (sollten) – für die Sozialversicherungsträger waren und sind die Beiträge wegen des “Phantomslohns” abzuführen. Wer keine Rücklagen gebildet hat und oder bilden kann, der wird den Weg in die Insolvenz wählen. Gleichzeitig haben die öffentlichen Stellen das Problem, dass sie die korrekte tatsächliche Höhe der Beiträge in jedem Einzelfall für jeden Mitarbeiter und jeden Auftrag nachweisen müssen. Das bedeutet einen kaum zu leistenden Aufwand.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Marcus Bodem Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Der Fall nach der Pressemitteilung des LAG Düsseldorf Die Arbeitnehmerin arbeitet bei der Zeitarbeitsfirma seit 1996 und wurde sie an verschiedene Auftraggeber überlassen. 6,66 € erhielt sie an Stundenlohn im Jahr 2007 und ab Mai 2008 in Höhe von 7,66 €. Der Stundenlohn von aus Sicht der Klägerin vergleichbaren, im Entleiherbetrieb beschäftigten Arbeitnehmern lag demgegenüb…

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Erschienen 15. April 2011 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.

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