Leichtere Kündigungsmöglichkeiten wegen Eigenbedarfes

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil am 16.7.2009 (Az.: VIII ZR 231/08) Eigenbedarfskündigungen von Vermietern erleichtert. Neue Hauseigentümer dürfen demnach die Kündigungsmöglichkeit für Mietwohnungen ausnutzen, auch wenn die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll.

Im konkreten Fall hatten mehrere Gesellschafter ein Anwesen gekauft, um es nach Umwandlung in Eigentumswohnungen selbst zu nutzen (Münchner Modell). Vor der Umwandlung kündigte einer der Gesellschafter den Mietern wegen Eigenbedarfes mit der vorgesehenen Jahresfrist. Die Mieter weigerten sich, auszuziehen. Sie machten geltend, wegen der vorgesehenen Umwandlung in Eigentumswohnungen gelte der Schutz vor Eigenbedarfskündigungen. Land…

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Themen: Rechtsprechung , Bgh , Bundesgerichtshof , Mieter , Voraussetzung , Eigentumswohnung , Eigenbedarfskündigung , Vermieter , Umwandlung , 16.7.2009 , Az.: Viii ZR 231/08 , Eigenbedarfskündigungen , Münchner Modell

Erschienen 17. Juli 2009 auf http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles.

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