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Lehrerbewertung im Internet ist freie Meinungsäußerung

am 11.07.2007 von http://www.medien-gerecht.de

Im Fall spickmich.de haben die Betreiber vor dem Landgericht Köln einen Erfolg heimgefahren. Ihrem Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung gab die Kammer des Landgerichts statt. Die Richter urteilten, dass weder der Datenschutz noch die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Lehrer verletzt seien, wenn die Lehrer auf der Seite genannt würden.
Mal …

ferdinand steimel am 09.01.2008 um 16:25 Uhr:

die schüler öffentlich bewerten ----dann kommen die tauben nüsse endlich zum vorschein . da wird sich mancher ausbildender betrieb überlegen so eine pfeife anzunehmen .
denn es sind ja nur ein paar rosinen in einer klasse .
also ihr lehrer kontern ,einig sein und gleiches recht für alle , jeder ist vor dem gesetz gleich oder freie meinungsäusserung . auf gehts !!!!!!
F.STEIMEL
Wolf am 01.02.2008 um 09:34 Uhr:

Vielleicht sollte man für Richter, Anwälte und Politiker auch so eine Seite einführen! Vor allem für Richter, da diese Leute vorgeben, Ihre subjektive Meinung im Namen des Volkes zu verkaufen. Unsere Politiker kämen ebenso positiv weg.
nadine am 14.04.2008 um 11:24 Uhr:

Dieter ist ein bisschen durch den wind und das ist für einen lehrer nicht gut

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