Lehrerbewertung im Internet ist freie Meinungsäußerung
am 11.07.2007 von http://www.medien-gerecht.de
Im Fall spickmich.de haben die Betreiber vor dem Landgericht Köln einen Erfolg heimgefahren. Ihrem Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung gab die Kammer des Landgerichts statt. Die Richter urteilten, dass weder der Datenschutz noch die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Lehrer verletzt seien, wenn die Lehrer auf der Seite genannt würden.
Mal …
die schüler öffentlich bewerten ----dann kommen die tauben nüsse endlich zum vorschein . da wird sich mancher ausbildender betrieb überlegen so eine pfeife anzunehmen .
denn es sind ja nur ein paar rosinen in einer klasse .
also ihr lehrer kontern ,einig sein und gleiches recht für alle , jeder ist vor dem gesetz gleich oder freie meinungsäusserung . auf gehts !!!!!!
F.STEIMEL
Vielleicht sollte man für Richter, Anwälte und Politiker auch so eine Seite einführen! Vor allem für Richter, da diese Leute vorgeben, Ihre subjektive Meinung im Namen des Volkes zu verkaufen. Unsere Politiker kämen ebenso positiv weg.
Dieter ist ein bisschen durch den wind und das ist für einen lehrer nicht gut
Benotung von Lehrern im Internet rechtens
blog ::: medienrecht-informationen / Schüler dürfen ihre Lehrer benoten. Und zwar nicht nur im privaten Pausengespräch, sondern auch öffentlich im Internet. Das hat das Landgericht Köln (Urteil v. 11.07.2007, Az.: 28 O 263/07) in Bezug auf www.spickmich.de ent…
Noten für Lehrer sind erlaubt
LawBlog / Schüler dürfen ihre Lehrer “cool” und “sexy” finden. Oder auch nicht. Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen das Bewertungsportal spickmich.de aufgehoben. Das Gericht billigt Schülern ausdrücklich zu,…
LG Köln: Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de auch im Hauptsacheverfahren rechtmäßig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Köln hat nun im Hauptsacheverfahren (Urt. v. 30.01.2008 - Az.: 28 O 319/07) entschieden, dass das Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de rechtmäßig ist.Im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren hatten sowohl das LG Köln (Urt. v.…
Spickmich.de: Damit müssen Lehrer weiter leben…
blog ::: medienrecht-informationen / … dieser Meinung des Kölner Landgerichts hat sich nun in zweiter Instanz auch das Oberlandesgericht Köln angeschlossen. Zumindest in einer vorläufigen Bewertung (v. 06.11.2007, Az.:15 U 142/07) haben die Richter die Benotung von…
OLG Köln: Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de rechtmäßig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Köln (Urt. v. 27.11.2007 - Az.: 15 U 142/07) hat entschieden, dass das Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de rechtmäßig ist.Geklagt hatte eine Lehrerin, da sie sich in ihren Rechten verletzt fühlte.Zu Unrecht wie nun die Kölner Richter en…
LG Köln: Auf spickmich.de dürfen weiter Lehrer benotet werden
JuracityBlog / Auch Lehrer müssen sich von Schülern öffentlich benoten lassen. Das Landgericht Köln (Az.: 28 0 263/07) hat heute eine einstweilige Verfügung wieder aufgehoben ( juracity berichtete bereits), durch welche den Betreibern der I…
