Lehrer liebt ungestraft 14-jährige Schülerin

Für Schlagzeilen sorgt heute der Fall eines 32-jährigen Lehrers, der mit einer 14 Jahre alten Schüler eine sexuelle Beziehung hatte. Trotzdem sprach ihn das Oberlandesgericht Koblenz jetzt frei.

Die Begründung des Gerichts beruht im wesentlichen darauf, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern nur bis zu einem Alter von 14 Jahren möglich ist. Einvernehmlicher Sex mit über 14-Jährigen ist nur dann strafbar, wenn ein Obhutsverhältnis besteht oder finanzielle Zuwendungen erfolgen.

Das Oberlandesgericht konnte nicht erkennen, dass es sich bei dem Mädchen um eine “Schutzbefohlene” des Pädagogen handelte. Dieser war in ihrer Klasse nämlich nur als Vertretungslehrer tätig gewesen.

Ich habe vor einiger Zeit zusammengefasst, wie das Strafrecht sexuelle Kontakte mit Jugendlichen behandelt. Hier noch mal die Übersicht:

Personen bis 14 Jahre

Sexualkontakte mit Personen bis 14 Jahren sind stets strafbar. Dies gilt auch dann, wenn das Opfer mit dem Kontakt einverstanden war oder ihn vielleicht sogar gesucht hat. Das Gesetz will die Entwicklung sexueller Selbstbestimmungsfähigkeit schützen, indem es Sex bis zum Alter von 14 Jahren stets unter Strafe stellt.

Auch 14-jährige oder ältere Jugendliche, die zum Beispiel etwas mit Zwölf- oder 13-Jährigen anfangen, machen sich strafbar. Sind die Partner dagegen beide unter 14 Jahren alt, können beide nicht belangt werden – sie sind bis zu ihrem 14. Geburtstag strafunmündig. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden können.

Personen bis 16 Jahre

Menschen ab 14 Jahren sind Sexualkontakte gestattet.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Etwa, wenn der Partner über 21 Jahre alt ist. Wer sich ab diesem Alter mit 14- bis 16-Jährigen einlässt, kann sich strafbar machen. Allerdings ist dies nur der Fall, wenn der Betreffende “die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt”. An diese Ausnutzung stellen Gerichte übrigens keine hohen Anforderungen. Es reicht nach meiner Erfahrung schon aus, wenn der über 21-jährige Beschuldigte mit seinem tollen Auto geprotzt hat oder übertrieben seinen Charme spielen ließ.

Das Gesetz versucht die bis zu 16-Jährigen auch dadurch zu schützen, indem es die “Schaffung von Gelegenheiten” unter Strafe stellt. Wer also zum Beispiel einem 15-Jährigen seine Wohnung für Sexualkontakte mit Dritten (das kann auch die gleichaltrige Freundin sein) zur Verfügung stellt, macht sich strafbar. Ein anderer Fall wäre die Party, bei welcher der Gastgeber es duldet, dass sich unter 16-Jährige in ein Schlafzimmer im Obergeschoss zurückziehen.

Nur Sorgeberechtigte dürfen “Gelegenheiten” verschaffen. Wenn also Eltern ihrer 15-jährigen Tochter erlauben, dass ihr Freund in der Wohnung übernachtet, ist das nicht strafbar. Ausnahme: Die Eltern verletzen dadurch “gröblich……

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Schlagzeilen , Lehrer , Opfer
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 13. Januar 2012 auf http://www.lawblog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Was von Boetticher rettet

LawBlog | 15. August 2011 — Der schleswig-holsteinische CDU-Vorsitzende und Spitzenkandidat Christian von Boetticher ist zurückgetreten, weil er eine Liebe…

Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie

Anwalt bloggt | 14. Juli 2008 — Der Deutsche Bundestag hat am 20.Juni 2008 das Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornogr…

§182 Stgb: § 182 STGB - Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

Strafverteidiger Blog | 17. November 2008 — Der Gesetzgeber sieht sich gezwungen, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren vor sexueller Ausbeutung und Ausnutzung zu schützen…

RICHTER KEIN KINDERSCHÄNDER

LawBlog | 25. Juni 2005 — In München ist ein Richter freigesprochen worden, der einen 13-jährigen Jungen sexuell missbraucht hat, berichtet Spiegel onlin…

§ 182 STGB - Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

Strafverteidiger Blog | 17. November 2008 — Der Gesetzgeber sieht sich gezwungen, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren vor sexueller Ausbeutung und Ausnutzung zu schützen…

§ 182 STGB - Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

Strafverteidiger Blog | 17. November 2008 — Der Gesetzgeber sieht sich gezwungen, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren vor sexueller Ausbeutung und Ausnutzung zu schützen…

§ 182 STGB - Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

Strafverteidiger Blog | 17. November 2008 — Der Gesetzgeber sieht sich gezwungen, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren vor sexueller Ausbeutung und Ausnutzung zu schützen…

Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie verabschiedet

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 28. Juni 2008 — Der Deutsche Bundestag hat letzte Woche das Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografi…

Die Täter sind oft selbst noch Kinder

LawBlog | 24. Juni 2007 — Für Schlagzeilen sorgt der Fall eines 17-jährigen Deutschen, der seit zwei Monaten in der Türkei inhaftiert ist. Er soll im U…

Nachtr??gliche Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht

Rechtslupe | 12. Dezember 2008 — Die Nachtr??gliche Sicherungsverwahrung soll k??nftig auch bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten angeordnet werden k??nnen. De…

Koblenz: Lehrer bleibt nach Sex mit Schülerin ungestraft

Ein Gericht in Koblenz hat einen Lehrer trotz mehrfachem Sex mit einer 14-jährigen Schülerin freigesprochen. Die Begründung der Richter: Es habe kein Obhutsverhältnis bestanden, weil der Mann nur Vertretungslehrer war und keinen Einfluss auf die Notengebung hatte.