Besitz kinderpornographischer Schriften als Dienstvergehen
Rechtslupe | 29. Oktober 2010 — Wird der Beamte wegen einer vorsätzlich begangenen außerdienstlichen Straftat verurteilt, für die das Strafgesetzbuch zumindest…
Besitzt ein Lehrer außerdienstlich kinderpornographische Schriften, so ergibt sich die Disziplinarwürdigkeit dieser Pflichtverletzung aus dem Bezug zu seinen dienstlichen Pflichten.
Auch wenn der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Schriften Bezug zu den dienstlichen Pflichten des Beamten aufweist, lässt sich diesem Dienstvergehen wegen der Variationsbereite der denkbaren Fallgestaltungen keine bestimmte Disziplinarmaßnahme im Sinne einer Regelmaßnahme zuordnen.
Der Besitz von Kinderporno-Heften als DienstvergehenDer beklagte Lehrer, ein Studienrat an Volks- und Realschulen in der Laufbahn des höheren Dienstes, hat durch den vorsätzlichen Besitz kinderpornographischer Schriften im Sinne von § 11 Abs. 3 StGB, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, ein außerdienstliches Dienstvergehen begangen (§ 59 Satz 3 HmbBG a.F. i.V.m. § 81 Abs. 1 Satz 2 HmbBG a.F.).
Maßgeblich ist die Rechtslage zum Tatzeitpunkt, weil sich aus dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes am 1. April 2009 für den Beklagten kein materiellrechtlich günstigeres Recht ergibt.
Der Beklagte hat das Dienstvergehen außerdienstlich begangen, weil sein pflichtwidriges Verhalten nicht in sein Amt und in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war. Er hatte die kinderpornographischen Dateien ausschließlich auf seinem privaten Computer abgespeichert.
Das Verhalten eines Beamten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert (§ 59 Satz 3 HmbBG a.F.). Besitzt ein Beamter vorsätzlich kinderpornographische Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB), so verstößt er gegen diese Pflicht.
Ein Verhalten des Beamten außerhalb des Dienstes erfüllt den objektiven Tatbestand eines Dienstvergehens, wenn die besonderen qualifizierenden Voraussetzungen des § 81 Abs. 1 Satz 2 HmbBG a.F. erfüllt sind. Danach ist ein Verhalten eines Beamten außerhalb des Dienstes ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für sein Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen. Die Disziplinarwürdigkeit außerdienstlichen Verhaltens nach diesen Kriterien ist von der Bemessung der Disziplinarmaßnahme nach § 11 HmbDG zu unterscheiden. Zwar ist für die Beurteilung der Disziplinarwürdigkeit des Verhaltens nunmehr § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG maßgeblich, der die Beeinträchtigung des Ansehens des Beamtentums nicht mehr erwähnt. Dennoch ist § 81 Abs. 1 Satz 2 HmbBG a.F. heranzuziehen, weil die Regelung des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG gegenüber der zum Tatzeitpunkt geltenden Rechtslage kein für den Beamten günstigeres Recht geschaffen hat, auf das sich der Betroffene nach dem Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB berufen könnte. Bereits zum Tatzeitpunkt ging die Rechtsprechung bei der Auslegung des Merkmals “Anse…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. Dezember 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
Rechtslupe | 29. Oktober 2010 — Wird der Beamte wegen einer vorsätzlich begangenen außerdienstlichen Straftat verurteilt, für die das Strafgesetzbuch zumindest…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 19. August 2010 — Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte heute über Disziplinarklageverfahren gegen zwei Beamte zu entscheiden, die sich …
Rechtslupe | 14. März 2011 — Ein Dienstbezug ist nicht allein in den Fällen gegeben, in denen der Beamte auf seinem Dienstposten mit gerade denjenigen Aufga…
Bundesverwaltungsgericht | 28. Oktober 2010 — Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; Disziplinarwürdigkeit; Besitz kinderpornographischer…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 25. März 2010 — Sexueller Missbrauch eines Kindes (§ 176 Abs. 1 StGB) durch einen Beamten ist ein besonders schweres Dienstvergehen, das in der…
Rechtslupe | 20. August 2010 — Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte aktuell über Disziplinarklageverfahren gegen zwei Beamte zu entscheiden, die sich…
Rechtslupe | 26. September 2011 — Bei einem Lehrer liegt ein außerdienstliches Dienstvergehen vor, das seiner Eigenart nach geeignet ist, die in § 31 Abs. 1 Satz…
Rechtslupe | 23. März 2011 — Ein Realschullehrer, der sich 150 Video- und 300 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt über eine Tauschbörse (“Emule”) v…
Rechtslupe | 22. September 2011 — Bei außerdienstlichen Steuerhinterziehungen kommt bei einem Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger Höhe die Entfernung aus dem…
Rechtslupe | 26. März 2010 — Der außerdienstliche sexuelle Missbrauch eines Kindes (§§ 174, 176 StGB) durch einen Beamten ist ein besonders schweres Dienstv…