Lehren aus T-Mobile-Datenklau ziehen: BvD fordert die Abschaffung des Bundesdatenschutzgesetzes

Die Datenschutzverstöße bei der Telekom sowie bei T-Mobile haben inzwischen Dimensionen angenommen, die man sich nicht hätte träumen lassen. So sollen Journalisten, Aufsichtsräte, selbst der DGB-Vorsitzende ausspioniert und deren Telekommunikationsverbindungen zum Teil ausgewertet worden sein. Bei T-Mobile wurden 17 Millionen Kundendaten entwendet, darunter auch Name und Adresse von Prominenten mit Geheimnummern, die Öffentlichkeit oder wenigstens die Betroffenen wurden hiervon nicht informiert. Man ging davon aus, daß die Daten nicht veröffentlicht worden seien.

Kundendaten, angereichert durch möglichst genaue Informationen über das Konsumverhalten der Betroffenen, gelten als immer wichtigeres und wertvolleres Wirtschaftsgut. Als störend erweist sich dabei immer wieder das Bundesdatenschutzgesetz und die übrigen Regelungen zum Datenschutz. Das hat den Bund der Datenschutzbeauftragten Deutschlands zu der wohl nicht ganz ironiefreien Forderung veranlasst, das B…

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Themen: Datenschutz , Vorratsdatenspeicherung
Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht

Erschienen 6. Oktober 2008 auf http://ra-kadelke.de.

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