Lehrbuchfälle in der Praxis

Ich hatte die Vermutung ja schon länger: Die Lehrbuchfälle begegnen einem in der Praxis doch an und wann. Heute: Der unerkannt Geisteskranke. Der Arbeitgeber hat gekündigt und anschließend einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitnehmer geschlossen. Die Abfindung wurde gezahlt. Nun stellt sich heraus: Der arme Mann ist schwer erkrankt und geschäftsunfähig, zeitweise in der Geschlossenen untergebracht. [...]

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Erschienen 21. September 2007 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.

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