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Leherer können auch 24h im Dienst sein

am 08.12.2007 von http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com

Lehrer, die als Begleitpersonen auf eine Klassenfahrt mitfahren, sind während dieser Zeit grundsätzlich 24 Stunden am Tag im Dienst. Unfälle während dieser Zeit sind daher in der Regel auch als Dienstunfälle anzuerkennen. Dies geht aus einem am 06.12.2007 bekannt gewordenen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim hervor. Die Richter gaben damit der Klage einer Lehrerin statt, die während eines Schullandheimaufenthalts einen Duschunfall erlitten hatte (Urteil vom 28.09.2007, Az.: 4 S 516/06, nicht rechtskräftig).Quelle: beck.deNa, wenn da nicht mal ein …

Lehrer im Dauereinsatz

JuracityBlog / … zumindest, wenn sie mit ihren Schülern auf Klassenfahrt sind: Lehrer, die als Begleitperson auf eine Klassenfahrt mitfahren, sind während dieser Zeit grundsätzlich 24 Stunden am Tag im Dienst. Unfälle während dieser Z…

Ausrutschen in der Dusche kein Dienstunfall von Beamten

Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung Nr. 42/2007 des Verwaltungsgerichts Koblenz: Duschunfall war kein Dienstunfall - Verletzt sich ein Beamter beim morgendlichen Duschen, stellt dies in der Regel keinen Dienstunfall dar. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht K…

Handelsrecht: Schuldanerkenntnis gilt auch per E-Mail

Recht und Alltag / Schuldanerkenntnisse und ähnliche Zahlungszusagen sind grundsätzlich auch per E-Mail ohne Unterschrift rechtswirksam. Das geht aus einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter gaben damit der Zahlungskla…

Erziehungsurlaub/Elternzeit darf Schulferien nicht aussparen

Recht und Alltag / Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 15.11.2006 (Az.: 6 A 1127/05) entschieden, dass beamtete Lehrer bei der Wahl von Beginn und Ende des Erziehungsurlaubs (heute: Elternzeit) Schulferien…

Amtsgericht München : Kein Anspruch eines DSL-Anbieters auf Zahlung der Vertragsentgelte, wenn nach einem Umzug des Kunden die Leistungserbringung (technisch) nicht mehr möglich ist.

MEDIEN INTERNET und RECHT / AG München, Urteil vom 20.03.2007, Az. 271 C 32921/06 (rechtskräftig) Man muss nur dafür zahlen, wofür man auch eine entsprechende Gegenleistung erhält? Gemeinhin mag dies zutreffen, scheint aber für z.B. Anbieter von Telekommunikationsdien…

Nicht grundsätzlich Lizenzgebühren für den Namen “DAX”

Handakte WebLAWg / Die Deutsche Börse darf nicht grundsätzlich Lizenzgebühren für die Verwendung des Namens «DAX» (Deutscher Aktienindex) verlangen. Das entschied am Dienstag das OLG Frankfurt. Die Richter gaben damit in zweiter Instanz einer Klage der Commerzba…

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RA Tobias Andreas Feltus

Aus dem Leben des Göttinger Strafverteidigers und Rechtsanwalts Tobias Feltus, und eben was sonst noch so alles wissenswert, interessant und kurios ist.

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