"Leck mich, fick dich"

LAG Sachsen, Urteil vom 11.02.2011, 3 Sa 461/11

Manche Arbeitskollegen gehen miteinander recht rauh um. Im vorliegenden Fall hatte ein Oberarzt während einer Visite eine Assistenzärztin vor den Patienten kritisiert. Unmittelbar nachdem die Assistenzärztin den Raum verlassen hatte, äußerte der Oberarzt in ihre Richtung "leck mich, fick dich". Diese Äußerung hat die Assistenzärztin selbst zwar nicht gehört, jedoch eine Krankenschwester. Der Arbeitgeber wollte dieses Verhalten des Oberarztes nicht hinnehmen und kündigte ihm sowohl fristlos als auch fristgerecht. Die Kündigungsschutzklage des Oberarztes wurde in erster Instanz abgewiesen. Zur Begründung hatte das Arbeitsgericht u.a. angeführt, die gewählte Ausdrucksweise, die als Gossensprache bezeichnet werden müsse, sei im Umfeld einer Universitätsklinik in keinster Weise tolerabel und auch geeignet, das Ansehen dieser Klinik zu schädigen. Die außerordentliche Kündigung sei daher gerechtfertigt. Der Oberarzt legte Berufung ein und gewann. Das LAG Sachsen fand - salopp formuliert - die Äußerung des Oberarztes gar nicht so schlimm. In der Begründung führt es aus: "Die Worte 'leck mich, fick dich selbst' wiegen nicht so schwer, dass sie die Beklagte zum Ausspruch einer fristlosen oder fristgerechten Kündigung berechtigt. Die dem Kläger anzulastenden arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen liegen in einem Bereich, in dem eine Abmahnung eine angemessene und verhältnismäßige Reaktion des Arbeitgebers darstellt". Das LAG be…

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Themen: Leck

Erschienen 6. Oktober 2011 auf http://www.arbeit-familie.de/blog/.

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