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Lebensrisiko unberechtigte Ansprüche

am 06.02.2007 von http://www.ra-haensch.de/php/wordpress

Manchmal kommt man wie die Jungfrau zum Kinde: irgendwer meint, einen Anspruch gegen einen erheben zu müssen. Sorgenvoll ob des bösen (Anwalts)Schreibens sucht man seinerseits einen Anwalt auf, der einen gepfefferten Brief an die Gegenseite schreibt - und gut ist, die Sache wird nie wieder aufgegriffen.
Bisher konnte sich der zu Unrecht in Anspruch genommene die für die Verteidigung gegen die unberechtigte Forderungsgeltendmachung notwendigen eigenen Anwaltskosten vom Gegner, der die unberechtigte Forderung geltend gemacht hatte, erstatten lassen.
Dem hat der BGH (BGH, Urteil vom 12.12.2006, Az. VI ZR 224/05) nun eine Absage erteilt:
Die unberechtigte Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nicht ohne weiteres einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch des in Anspruch Genommenen hinsichtlich der für die außergerichtliche Abwehr des Anspruchs aufgewendeten Anwaltskosten. Für die Erstattung der aufgewendeten Kosten müssen vielmehr die Voraussetzungen …

Manfred Sobotta am 19.08.2008 um 18:46 Uhr:

Bei mir versuchen Sie mich auch zu
betrügen und zwar soll ich die Tel.
Nr: 0900/300181005094 sonst Gewinne
ich nichts. Sohne leute sollte mann
das Handwerk legen und in den Knast
stecken andere gehen wegen ein Stück
Käse in den Knast. Aber das sind die absoluten Verbrecher.Ich verstehe auch
nicht, warum das so lange dauert bis die im Knast sitzen wo sie hingehören !!!

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