Lebensmittelverpackungen lügen wie gedruckt?

Der Lebensmittelindustrie weht der Wind ins Gesicht. Nach Blenderpackungen mit halbem Füllinhalt (vgl. auch Link: FertigVerpackVO), geht es nun den Inhalten der Lebensmittel an den Kragen, also Produkten, die (angeblich) vom Äußeren nicht halten, was sie versprechen. Es ist die Rede von Irreführung des Verbrauchers. Foodwatch hat sich der Futterkuriositäten kritisch angenommen und gibt Alarm. So ist in Bezug auf den “Müsli-Imitat-Riegel” von Schwartau (”Corny Schoko”) zu lesen. “Auf Englisch heißt ‘Corny’ getreidereich. Ein passender Name also, für einen ‘Müsliriegel’. Doch Corny, ‘das Beste aus dem Korn’, hat mit klassischem Müsli wenig, mit Vollkorn noch weniger zu tun. Auch wenn er in manchem Supermarkt im Müsli-Regal steht: Die meisten Ballaststoffe hat der Schokoriegel längst abgeworfen. Und ob die Kohlenhydrate wirklich für lang anhaltende Sättigung sorgen, wo doch nur zehn Prozent Getreideflocken drin sind? Ein paar wenige Haferflocken und Nüsse machen noch kein Müsli. Schon gar nicht, wenn der Rest gepuffte und gepresste Mehlpops, Pflanzenfett oder Aromen sind. Werbelyrik in allen Ähren, aber das ist dann doch zu viel.” (JavaScript-Link: abgespeist). Doch das Schwartau-Produkt ist nicht das Einzige. Auch andere Hersteller sind in den Fokus geraten.

Was wir davon halten? Die Zielrichtung von Foodwatch ist sicherlich richtig, so dass etwa die übertriebene Naturb…

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Themen: Verbraucherschutz , Irreführung , Verbraucher , Rede , Lebensmittel , Fokus , Foodwatch , Werbung , Blenderpackung , Industrie , Inhaltsstoffe
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 6. August 2009 auf http://damm-legal.de.

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