Lebensmittelrecht: Die Rettung des Schweinebratens

Wer ein Produkt als “Schweinebraten” bezeichnet, es tatsächlich jedoch aus verschiedenen, zusammengefügten Fleischstücken herstellt, der führt Verbraucher in die Irre. Das fand jetzt das VG Berlin (Urteil vom 20.10.2011, Az.: VG 14 K 43.09).

Die Lebensmittelbehörden waren gegen einen Produzenten vorgegangen, der einen sogenannten “Schweinebraten” produzierte. Dabei wurden Schweinefleischstücke mit Kochsalzlake behandelt und landeten, nach weiteren Verarbeitungsschritten, schließlich in Dosen, in denen sie gegart wurden. Durch die Hitzeeinwirkung verband das enthaltene Eiweiß die Fleischstücke wieder und erzeugte eine einheitliche Struktur, welche sodann in Scheiben aufgeschnitten zur Verwendung in Fertigprodukten als “Schweinebraten” bezeichnet wurde.

Das VG Berlin ist der Auffassung, dass der Verbraucher bei einem Produkt mit der Bezeichnung “Schweinebraten” ein im natürlichen Zusammenhang belassenes Stück Fleisch erwarte. Jedenfalls erwarte er kein aus verschiedenen Fleischstücken zusammengefügtes Produkt. Somit wird der Verbraucher getäuscht.

Grundsätzlich ist …

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Themen: Berlin , Schade , Qualitat , Schweinebraten , Lebensmittelrecht , VG Berlin , Fleischstücke , VG 14 K 43.09
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 25. Oktober 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.

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