Amazon wegen fehlerhafter Lebensmittelkennzeichnung abgemahnt
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 15. September 2010 — Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nach eigenen Angaben Amazon wegen fehlender Angabe der Zusatzstoffe im Onlineangebot von …
Seit dem 21.07.2011 ist die Internetplattform lebensmittelklarheit.de online. Dort können Verbraucher Lebensmittel melden, bei denen sie sich getäuscht fühlen. Das Interesse war beim Start so groß, dass die Seite kaum zu erreichen war. Nach Angaben der Betreiber haben wurden bereits über 2.500 Produktmeldungen eingereicht.
Die Organisation Foodwatch befürwortet die neue Plattform. Bislang konnte man nur über die foodwatch-Seite abgespeist.de bei Herstellern über den ganz legalen Etikettenschwindel beschweren bzw. bei den Verbraucherzentralen.
Die Ziele von lebensmittelklarheit.de werden wie folgt beschrieben (Text gekürzt):
“Die Verbraucherzentralen in den Bundesländern werden seit Jahren von Verbrauchern aufgesucht, die sich durch die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln in die Irre geführt fühlen. Hervorgerufen wird der Unmut der Verbraucher vor allem durch bildliche Darstellungen oder Aussagen auf der Lebensmittelverpackung, die etwas suggerieren, was häufig nicht der tatsächlichen Beschaffenheit des Produkts entspricht.
Vor diesem Hintergrund haben die Verbraucherzentralen das Konzept für ein neues Internetportal entwickelt. Die Umsetzung des Projekts erfolgt durch den Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hessen. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Initiative “Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln” finanziell gefördert.
http://www.lebensmittelklarheit.de/ ist ein Verbraucherportal, das Informationen rund um Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln bietet.”
Die besondere Schwierigkeit liegt darin, dass eine Bezeichnung zwar für den Verbraucher irreführend, jedoch gesetzlich dennoch erlaubt sein kann, was auch die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner weiß:
“Die Ministerin wies darauf hin, das…
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. August 2011 auf http://www.lbr-law.de.
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Lebensmittelhersteller und -händler dürfen Verbraucher durch die Kennzeichnung und Aufmachung ihrer Produkte oder durch Werbeaussagen nicht täuschen und in die Irre führen.