Lebenslange Haft für tödlichen Holzklotzwurf

14 Monate nach dem tödlichen Holzklotzwurf auf der Autobahn 29 hat das Landgericht Oldenburg am Mittwoch den 31-jährigen Nikolai H. zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes, dreifachen Mordversuchs und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass H. am Ostersonntag 2008 einen sechs Kilogramm schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke auf ein vorbeifahrendes Auto geworfen hatte. Dadurch starb die 33-jährige Beifahrerin Olga K. vor den Augen ihres Mannes und ihrer beiden Kinder.

Der Staatsanwalt und der als Nebenkläger auftretende Witwer Wladimir K. hatten lebenslange Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Kurz nach der Tat hatte der arbeitslose Heroinsüchtige zunächst gestanden, den Holzklotz „aus Frust“ auf die Autobahn …

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Themen: Rechtsprechung (d) , Haft , Faz

Erschienen 20. Mai 2009 auf http://log.handakte.de/.

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Lebenslange Haft für tödlichen Holzklotzwurf

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