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Lebenslange Freiheitsstrafe mit Zulage im Doppelmordfall ohne Leichen

am 20.03.2007 von http://www.strafblog.de

Das Landgericht Hannover hat im Mordfall Gaucke heute das Urteil verkündet. Wie bei SPIEGEL-ONLINE nachzulesen ist, wurde der Angeklagte Michael P. wegen Mordes an seiner Ex-Freundin Karen Gaucke und der gemeinsamen 7 Monate alten Tochter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Schwurgerichtskammer bejahte weiterhin die besondere Schwere der Schuld, so dass im Falle der Rechtskraft des Urteils eine Haftentlassung anch 15 Jahren ausgeschlossen ist. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.

Der mündlichen Urteilsbegründung zufolge hält die Strafkammer es für erwiesen, dass P. die Tat am 15. Juni 2006 in der Wohnung der 37-jährigen Kindesmutter beging. Zwar seien die Leichen bislang nicht gefunden worden, die Blutspuren in der Wohnung, im Kofferraum eines von P. angemieteten Fahrzeuges und an seinen Turnschuhen sowie die Tatsache, dass die beiden Personen seit damals verschwunden sind, belegten aber, dass diese tot seien. Als Motiv wurde angenommen, P. habe sich Unterhaltszahlungen entziehen wollen. P. lebte zur angeblichen Tatzeit mit einer neuen Partnerin zusammen, mit der er ebenfalls ein Kind hatte. Er soll außerdem noch eine Geliebte gehabt haben.

Ein wegen Mordes verurteilter Häftling hatte als Zeuge ausgesagt, Michael P. habe ihm im Gefängnis erzählt, dass er Karen Gaucke und ihr Baby in den späten Abendstunden des 15. Juni 2006 getötet habe. Die Leichen habe er dann in Mülltüten verpackt und mit einem Mietauto abtransportiert.

Der Angeklagte, der im Prozess von seinem Schweigerecht Gebrauch machte, habe den Urteilsspruch regungslos aufgenommen, heißt es in dem Bericht.

Autor: RA Rainer Pohlen

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