Lebenslange Freiheitsstrafe mit Zulage für den "Todespfleger von Sonthofen"

Der von der Presse als "Todespfleger von Sonthofen" bezeichnete ehemalige Krankenhauspfleger Stephan L. ist heute morgen vom Landgericht Kempten zu lebenslanger Haft verurteilt worden, berichtet faz.net. Die Schwurgerichtskammer sprach den 28-Jährigen des Mordes in 12 Fällen, des Totschlags in 15 weiteren Fällen sowie der Tötung auf Verlangen in einem Fall schuldig und bejahte im übrigen die besondere Schwere der Schuld, was eine Strafentlassung nach 15 Jahren Haft verhindert. Einzelheiten zum Prozess und zur Urteilsbegründung entnehmen Sie bitte dem FAZ-Beitrag, den Sie mit einem Klick auf den roten Link in diesem Text öffnen können. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Freiheitsstrafe , Lebenslange Freiheitsstrafe , Sonthofen , Todespfleger
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 20. November 2006 auf http://www.strafblog.de.

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