Lebenslange Freiheitsstrafe für Armin Meiwes

Der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Armin Meiwes ist gestern vom Frankfurter Landgericht in der Neuauflage seines Verfahrens wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt, so dass eine Entlassung nach 15 Jahren möglich ist. Das berichtet neben vielen anderen Medien auch rp-online. In der mündlichen Urteilbegründung vertrat der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer die Auffassung, zwei Mordmerkmale seien erfüllt: Meiwes habe getötet, um sich sexuell befriedigen zu können und um an seinen Fetisch Männerfleisch zu gelangen. Außerdem habe er sich wegen Störung der Totenruhe strafbar gemacht. Der 44-jährige Meiwes hatte sein Opfer über das Internet kennengelernt, diesem dann mit dessen Einverständnis den Penis abgeschnitten und gebraten, ihn später erstochen und die Leiche dann portionsweise eingefroren und teilweise gegessen. Gutachter hatten dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Es ist damit zu rechnen, dass Meiwes gegen das Urteil Revison einlegt. Die Staatsanwaltschaft könnte dies ebenfalls tun, hat sie doch ihr Ziel, die besondere Schwere der Schuld feststellen zu lassen, was einer Strafentlassung nach 15 Jahren entgegenstehen würde, nicht erreicht. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Freiheitsstrafe , Lebenslange Freiheitsstrafe , Armin , Rotenburg , Armin Meiwes , Meiwes , Armin Meiwes
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 10. Mai 2006 auf http://www.strafblog.de.

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