Lebenslang und Sicherungsverwahrung für den Mörder der 21-jährigen Alexandra aus Sachsen-Anhalt

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hat den 39-jährigen Jens Jan S. nach einem Bericht der netzeitung heute morgen zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht sah es danach als erwiesen an, dass S. die damals 21 Jahre alte Alexandra im November 2004 unter dem Vorwand, er habe ihr Handy gefunden, in sein Haus im 200-Seelen-Dorf Neujanisroda gelockt und dort vergewaltigt und erdrosselt hat. Die Leiche habe er dann im Keller des Hauses in einem nur 60 mal 60 Zentimeter großen Loch versteckt. Dort war sie erst im April 2006 gefunden worden, nachdem die Polizei wegen einer anderen Tat gegen den Mann Ermittlungen aufgenommen hatte. Seine Ex-Freundin hatte ihn nämlich wegen Vergewaltigung angezeigt. Hierfür verbüßt er seit Januar 2006 eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren.

Im Haus des Angeklagten hatten Ermittler auch DNA-Spuren des Tatopfers sowie deren Handy, ihr Fußkettchen und einen Schal als Beweismaterial sichergestellt.

Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags und maximal 10 Jahre Haft plädiert.

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Erschienen 12. April 2007 auf http://www.strafblog.de.

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