Lebenslänglich und Sicherungsverwahrung für Marias Mörder
am 08.04.2006 von http://www.strafblog.de
Das Landgericht Magdeburg hat gestern den Mörder der zur Tatzeit 7 Jahre alten Maria aus Haldensleben, einen 49-jährigen arbeitslosen Vater dreier Kinder, zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Angeklagte habe sich des Verdeckungsmordes, der sexuellen Nötigung und der Freiheitsberaubung schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling laut faz.net in der Urteilsbegründung.
Nach den Urteilsfeststellungen hatte der Mann Maria im November 1995 auf dem Schulweg entführt, in einem Wald auf grausame Weise mißbraucht und das verblutende Kind danach in einem Müllsack in einen See geworfen. Er wurde im August 2005 nach einem Massenspeicheltest festgenommen und gestand die Tat.
Ob Angeklagter oder Verteidigung, die lebenslange Haft ohne Sicherungsverwahrung geltend gemacht hat, Revision einlegt, steht anscheinend noch nicht fest.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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