Lebenslänglich mit Zulage wegen 9fachen Mordes für Altenpflegerin

Wie FOCUS-ONLINE berichtet, hat das Landgericht Bonn heute morgen eine 27-jährige Altenpflegerin wegen 9-facher Tötung alter Menschen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und gleichzeitig die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Letzteres führt dazu, dass die Frau auch nach 15 Jahren nicht aus der Haft entlassen werden kann, falls es bei dem Urteilsspruch bleibt. Außerdem wurde der Frau für den Rest ihres Lebens verboten, noch einmal einen Pflegeberuf auszuüben. Nach den mündlichen Urteilsfeststellungen hatte die Strafkammer keine Zweifel daran, dass die Angeklagte, die ein früheres Geständnis widerrufen hatte, für die Todesfälle verantwortlich sei. Sie habe sich des vierfachen Mordes, des vierfachen Totschlags und einer Tötung auf Verlangen schuldig gemacht. Die Opfer waren Insassen eines Altenheims in Wachtberg bei Bonn und waren zwischen 79 und 93 Jahren alt. Sie waren allesamt während der Dienstzeiten der Angeklagten gestorben. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Haft , Landgericht Bonn

Erschienen 22. Februar 2006 auf http://www.strafblog.de.

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