Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld für den "Samurai-Mörder"
Zu lebenslanger Freiheitsstrafe hat das Landgericht München gestern den von der Presse als "Samurai-Mörder" bezeichneten 24-jährigen Marco Z. verurteilt und gleichzeitig die besondere Schwere der Schuld bejaht, berichtet die RHEINISCHE POST in ihrer Online-Ausgabe. Z. hatte eingeräumt, im Juni 2005 seine 20-jährige Ex-Lebensgefährtin ind deren gleichaltrige Freundin mit Messerstichen getötet und die Leichen danach mit einem Samurai-Schwert zerstückelt zu haben. Die Leichenteile hatte er danach im oberbayrischen Landkreis Traunstein verteilt. Seine Ex-Freundin habe er aus Eifersucht getötet, die andere Frau habe als Augenzeugin der Tat sterben müssen, gab Z. weiter an. In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter aus, dass der Angeklagte keine echte Reue gezeigt habe. Die Kammer gehe davon aus, dass er die Ex-Freundin habe leiden sehen wollen und sie getötet habe, weil sie sich nicht habe demütigen lassen. Die Verteidigung kündigte nach dem Urteilsspruch Revision an. Die Bejahung der besonderen Schwere der Schuld, die eine Haftentlassung nach 15 Jahren unmöglich macht, sei nicht zu vertreten. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
Themen: Freundin , Schuld , Lebenslänglich Mit Der Schwere Der Schuld
Erschienen 8. November 2006 auf http://www.strafblog.de.
Kommentare zu "Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld für den "Samurai-Mörder"":
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