„Lebenskraft und Potenz“ nicht durch Alkohol
Alkoholische Getränke und Energydrinks dürfen nicht unter der Marke „Viaguara“ verkauft werden. Dies würde die Rechte des
US-amerikanischen Arzneimittelherstellers an seiner
Marke „Viagra“ verletzen, urteilte am Mittwoch, 25.01.2012, das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) (AZ: T-332/10).
Das mit dem bekannten Arzneimittel gegen Erektionsstörungen verbundene „Bild von Lebenskraft und Potenz“ könne sich auf die Getränke
übertragen, so die Luxemburger Richter zur Begründung.
Viaguara SA ist ein polnischer Getränkehersteller. 2005 meldete das unternehmen „Viaguara“ beim Markenamt der EU im spanischen
Alicante als Wortmarke für „Energydrinks“ und alkoholische Getränke an. Aufgrund eines Widerspruchs von Pfizer lehnte das Markenamt
die Eintragung von „Viaguara“ ab.
Zu recht, wie nun das EuG entschied. Schon das Schriftbild sei wegen der gleichen ersten vier Buchstaben „Viag“ und der gleichen zwei
letzten Buchstaben „ra“ sehr ähnlich. Auch klanglich weise „Viaguara“ zu „Viagra“ „eine erhebliche Ähnlichkeit auf“.
Zwar seien die Produkte sehr verschieden„ so die Luxemburger Richter weiter. Doch sei „Viagra“ eine in der gesamten EU-Bevölkerung
sehr bekannte Marke, deren Bekanntheitsgrad „über die von den betreffenden Arzneimitteln angesprochenen Verkehrskreise hinausgeht“.
Daher sei davon auszugehen, dass die Verbraucher „Viaguara“ und „Viagra“ „gedanklich in Verbindung“ bringen. „Positive
Assoziationen“, insbesondere die Erwartung einer „gesteigerten Libido“ könnten sich vom Arzneimittel auf die Getränke übertragen.
Dies gelte umso mehr, als die Viaguara SA ihren Getränken teilweise Guaraná beisetze, einen Lateinamerikanischen Pflanzenstoff, dem
der Hersteller auch eine…
» Vollständiger Artikel