Lebenserwartung sieht alt aus - AG München weist Zahlungsklage ab

Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste. Die Beklagte ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung [...]

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Themen: Titelseite , Lebenserwartung

Erschienen 19. Februar 2007 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.

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