Gerichtsvollzieher = Bandit = Innendienst
Arbeitsrecht Chemnitz | 29. Oktober 2010 — So mancher Suchuldner würde wohl manchmal der Aussage zustimmen, dass Gerichtsvollzieher per se Banditen sind. Das sind sie natürl…
Es ist sicherlich vorstellbar, dass Gerichtsvollzieher in heikle Situationen geraten können in Ausübung ihres Auftrages, schließlich ist nicht jeder Schuldner über diesen meist ungebetenen Besuch erfreut. Ein Gerichtsvollzieher aus dem "friedlichen" (?) Bundesland Baden-Württemberg wollte sich in solch heiklen Situationen gewappnet sehen und begehrte die Erteilung der Erlaubnis zum Führen einer Waffe. Nachdem die Behörde dies ablehnte klagte er vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Dieses führte in seiner Entscheidung vom 20.09.2011 (5 K 521/10) aus, dass Gerichtsvollzieher keinem höheren Risiko als die Allgemeinheit unterliegen und es deshalb kein Bedürfnis für das Führen einer Waffe bestünde. Interessant ist natürlich auch der Gedanke des Gerich…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. November 2011 auf http://arbeitsrecht-chemnitz.blogspot.com.
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14.11.2011#PRESSEMITTEILUNG vom 14.11.2011