Leasingverträge von Volkswagen und Porsche angreifbar
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Bei Leasingverträgen mit Restwertabrechnung soll der Kunde den Unterschied zwischen einem im Vertrag festgelegten und dem tatsächlichen Restwert zum Vertragsende nachzahlen. Doch wenn der Restwert von vorneherein überhöht angesetzt war, kann der Kunde die Zahlung verweigern.
Betroffen sind vor allem Verträge der Volkswagen Leasing GmbH, die Leasing für Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda anbietet, aber auch Leasingbanken anderer Hersteller.
Ob bei einem teuren VW Touareg oder einem Seat – überhöhte Restwerte lassen die Autos zum Vertragsschluss preisgünstiger aussehen als sie sind.
Die Leasingbank ist eigentlich verpflichtet, im Vertrag den Restwert einzusetzen, der nach ihrer Erfahrung bei durchschnittlicher Abnutzung des Fahrzeugs zum Ende der Laufzeit zu erwarten ist.
Tatsächlich wurde jedoch in vielen Fällen ein unrealistisch überhöhter Restwert angesetzt. Dann ist die Nachzahlung vorprogrammiert, selbst wenn der Kunde das Auto pfleglich behandelt hat.
Weil die Bank mit dieser Nachzahlung rechnet, konnte sie das Auto zu niedrigeren Leasingraten anbieten.
Das Problem: Der Kunde wurde über die wahre wirtschaftliche Belastung des Leasing getäuscht. Weil er von einem realistisch kalkulierten Restwert ausgeht, rechnete er damit, dass er das Auto unter normalen Umständen ohne Nachzahlung zurück geben kann.
Rechtliche Einordnung
Der Kunde darf darauf vertrauen, dass der Leasinggeber den Restwert ansetzt, der nach realistischer Betrachtung und unter Zugrundelegung vorhandener Erfahrungswerte zum Ende der Vertragslaufzeit zu erwarten ist. Anderenfalls ist die Restwertausgleichsklausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam (OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.04.1986, Az. 6 U 139/84; OLG Oldenburg, Urteil vom 18.02.1987, Az. 3 U 211/86).
Dies gilt insbesondere dann, wenn – wie in den Verträgen der Volkswagen Leasing GmbH – eine bestimmte Laufleistung als Kalkulationsgrundlage genannt wird.
Nach dem Transparenzgebot sind Vertragsklauseln unwirksam, die zu einer wirtschaftli…
» Vollständiger ArtikelErschienen 21. August 2010 auf http://aktuell.szary.de.
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