LawCamp: Betriebsübergang & Cloud Computing, Beschäftigtendatenschutz & Monitoring

Gute Aussichten: Der Veranstaltungsort

Am Samstag habe ich mich mit Ralf Zosel auf den Weg nach Frankfurt gemacht, um das LawCamp 2011 zu besuchen. Gastgeber und Veranstalter des LawCamp, das dieses Jahr zum zweiten Mal stattgefunden hat, ist die Kanzlei Bird & Bird. Insgesamt war es eine gelungene Veranstaltung – ich hoffe auf eine Wiederholung im nächsten Jahr.

Neben der netten Atmosphäre und der tollen Aussicht vom “Skyper”-Hochhaus gab es 29 Sessions à 45 Minuten (PDF) zum IT-Recht. Die Folien zu den Vorträgen sollen noch veröffentlicht werden, ich werde sie sobald wie möglich hier verlinken.

In allen von mir besuchten Sessions haben die Referenten in der Kürze der Zeit einen sehr guten Einblick in die jeweilige Problematik gegeben, auch die Diskussion kam nicht zu kurz. Besonders interessiert haben mich zwei Vorträge am Berührungspunkt von IT- und Arbeitsrecht:

Betriebsübergang & Cloud Computing

Dr. Martin Nebeling und Oliver Zöll, beide Bird & Bird, wiesen in ihrer Session darauf hin, dass bei Cloud Computing je nach Ausgestaltung ein Betriebsübergang mit den Konsequenzen des § 613a BGB vorliegen könne. Auch beim “Second Generation Outsourcing” von einem Cloud-Provider zum nächsten würde sich die Frage erneut stellen. Unter Hinweis auf das Urteil des BAG vom 24.04.1997 – 8 AZR 848/94 – wiesen die Referenten darauf hin, dass Daten allein jedoch kaum eine wirtschaftliche Einheit bilden dürften und es somit an der Voraussetzung für einen Betriebsübergang fehlen dürfte. Im Hinblick auf die vom BAG geforderte Gesamtschau anhand des 7-Punkte-Kataloges sei jedoch immer Vorsicht geboten. Neben der Frage des Betriebsübergangs sei beim Cloud Computing auch an eine eventuell erforderliche Beteiligung des Betriebsrats, datenschutzrechtliche Auswirkungen und die Abbildung in Arbeitsverträgen zu denken.

Beschäftigtendatenschutz & Monitoring

Peter Hützen, ebenfalls Bird & Bird, stellte die datenschutzrechtlichen Aspekte beim Mitarbeiter-Monitoring dar. Das anstehende Gesetz über den Beschäftigtendatenschutz fasst die einschlägigen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) neu. Ob noch in diesem Jahr mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Beschäftigtendatenschutz gerechnet werden kann, sei allerd…

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Erschienen 5. April 2011 auf http://www.magazin-arbeitsrecht.de.

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