Laufende Versuchsreihen mit Makaken

Nach einem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen dürfen vorläufig (für 1 Jahr) die laufenden Versuchsreihen mit Makaken-Affen und Ratten am Institut für Hirnforschung der Universität Bremen fortgeführt werden.

Notwendig geworden war dieses Verfahren dadurch das eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts vom 16.06.2010 bis zum 30.11.2011 befristet war. Das Oberverwaltungsgericht verlängerte diese einstweilige Anordnung nun um ein weiteres Jahr.

Der Streit um die Tierversuche an der Universität Bremen brach im Jahr 2008 auf, als die Gesundheitsverwaltung eine weitere Genehmigung der am Institut für Hirnforschung durchgeführten Tierversuche ablehnte, weil diese aus ihrer Sicht ethisch nicht gerechtfertigt und damit mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar seien. Der Streit um die Verweigerung der Genehmigung ist inzwischen im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen anhängig. Aus diesem Grund war das Oberverwaltungsgericht auch für die jetzt erlassene einstweilige Anordnung zuständig.

Von der Anordnung betroffen sind nur Versuchsreihen, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Durchführung neuer Versuchsreihen, deren Genehmigung die Behörde am 03.11.2011 abgelehnt hat, war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Nach Einschätzung der Richter ist nach wie vor offen, wie der Rechtsstreit in der Hauptsache ausgehen wird. Deshalb könne über die beantragte Verlängerung von einem Jahr nur aufgrund einer Folgenabwägung entschieden werden. Im Rahmen dieser Abwägung sei auf der einen Seite zu berücksichtigen, dass dem Tierschutz als Staatsziel ein hoher Rang zukomme. Auf der anderen Seite sei das Interesse eines Forschers an der Durchführung eines Forschungsvorhabens von der Wissenschaftsfreiheit geschützt. Das Interesse des Forschers an der vorläufigen Fortführung seines Vorhabens überwiege hier nicht zuletzt deshalb, weil es um Versuchsreihen gehe, die mit behördlicher Genehmigung begonnen und dann aufgrund eines vom Verwaltungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnung fortgeführt worden seien. Hierfür sei eine wissenschaftliche Infrastruktur eingerichtet und inzwischen ein erheblicher wissenschaftlicher Aufwand erbracht worden. Ein Abbruch der Versuche würde den Erfolg der bislang unternommenen Forschungsanstrengungen in großen Teilen vereiteln oder zumindest beeinträchtigen. Dem sei durch eine Anpassung der Befristung, die das Verwaltungsgericht vorgenommen habe, Rechnung zu tragen. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes über die Befristung der Genehmigung bildeten keine starre Grenze für die Daue…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bremen , Genehmigung , Affen , Tierversuche , Vorläufiger Rechtsschutz , Tierschutzgesetz , Universität Bremen , Versuchsreihe
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 8. Dezember 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Bremen: Lehramts-Referendar-Einstellung und das Finanz-Budget

Rechtslupe | 24. Januar 2012 — Die Bremer Bildungsbehörde durfte zum Einstellungstermin 1. November 2011 keine weiteren 10 Einstellungen von Lehramts-Referend…

Verkauf von Fußballtrikots ist keine unerlaubte Werbung

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 8. April 2010 — Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass der Verkauf von Fußballtrikots, die mit der Aufschrift eines in Deutsch…

Verkauf von Fußballtrikots: Stellt keine unerlaubte Werbung dar

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 8. April 2010 — Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass der Verkauf von Fußballtrikots, die mit der Aufschrift eines in Deutsch…

Verfüllung von Tagebaugruben nur nach aktuellem Umweltrecht erlaubt

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 4. Januar 2010 — Die Verfüllung von Tagebaugruben (hier) mit Bodenaushub hat trotz bestandskräftiger behördlicher Zulassung und Regelung nach ak…

Werder Bremen darf auch weiterhin nicht für bwin werben

Handakte WebLAWg | 4. Mai 2007 — Das Verwaltungsgericht Bremen hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem Werder Bremen erreichen wollte, für den Rest der laufenden…

Unterhalt: Einstweilige Anordnung ist preiswerter!

scheidungsfix | 10. Januar 2012 — Auch für einstweilige Anordnungen in Unterhaltssachen wird ein ermäßigter Verfahrenswert zugrundegelegt. Dieser beträgt regelmä…

Einstweilige Verfügung § 1 GewSchG EA: Doch keine Mutwilligkeit bei gleichzeitiger Einleitung eines eA-Verfahrens und Hauptsacheverfahrens nach §§ 1, 2 GewSchG

Panorama | 25. Juli 2011 — Im April 2011 reiche ich parallel Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und im Hauptsacheverfahren in einer Gewaltschut…

Rauchverbot in niedersächsischen Kneipen

Blickpunkt Recht & Steuern | 12. Juni 2008 — Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Beschwerdeverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg best…

Zurückstellungsbescheid: Der Bauantrag und der sofort vollziehbare Zurückstellungsbescheid

Rechtslupe | 5. Juli 2011 — Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Zurückstellungsbescheides ist die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung…

2 BvQ 10/10 vom 10.03.2010

BVerfG | 10. März 2010 — 1. Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Schaffu…