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Latein für Angeber

am 27.01.2006 von stud. iur. Martin Malkus

Juristen-Latein
- scheint bei den Profs sehr beliebt zu sein: Der eine benutzt es um komplizierte juristische Thematiken in einem Ausdruck fassen zu können, ein anderer scheint nur lateinische Witze zu können und wieder ein anderer veredelt jeden dritten Satz damit, auch wenn es manchmal besser wäre, wenn es hieße “tertium non datur!”
“falsa demonstratio non nocet? - Z oder K? Wie spricht man’s richtig aus? 
 
- Es kommt gut in der mündlichen Prüfung, wenn man mit seinem Latein am Ende ist.
- Es ist in einer Klausur die einfachste Möglichkeit zu zeigen, wie viel man weiß.
… macht aber auch wirklich Sinn zu lernen:
Auch wenn das Latinum keine Pflicht mehr ist, um zum Jurastudium zugelassen zu werden, ist es sinnvoll die wichtigsten Begriffe zu können, um sich so die dahinterstehende Thematik besser merken zu können.
Wie auch immer, hier sollen die wichtigsten lateinischen Sätze für Juristen gesammelt und erklärt werden.
Helf mit die Sammlung zu vervollständigen!
StrafR
“nulla poena sine lege” …

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Martin Malkus

Jurastudent in Marburg

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