Alle Blogs » Lastschrift-Rückabwicklung

Lastschrift-Rückabwicklung

am 08.06.2006 von http://www.meisen.info

Widerspricht ein Kontoinhaber der Belastung mit einer Lastschrift, steht seiner Bank nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshof, nachdem sie ihm den Betrag wieder gutgeschrieben hat, ein unmittelbarer Ausgleichsanspruch gegen den Einreicher der Lastschrift zu.
Im Einzugsermächtigungsverfahren kann der Schuldnerbank, die den Lastschriftbetrag zunächst dem Girokonto des Schuldners belastet, auf dessen Widerspruch aber wieder gutgeschrieben hat, ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger zustehen.
BGH, Urteil vom 11. April 2006 - XI ZR 220/05

« »
Kommentar schreiben




Vorher bei http://www.meisen.info (Blickpunkt Recht & Steuern)

» Geschäftsführervergütung und GmbH-Abwicklung

» Eigenkapitalersatz

» Zwangsvollstreckung bei der GbR

» Aufrechnung mit Pensionsansprüchen

» Schaden eines KG-Käufers


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
Warning: mysql_fetch_array(): supplied argument is not a valid MySQL result resource in /home/jurablogs/www/live/includes/content_neu.php on line 381

» Verwandte Tags: securenta ag finanzamt bundesbank

Bereicherungsanspruch der Schuldnerbank im Einzugsermächtigungsverfahren

Anwalt bloggt / Der BGH hat in dem Verfahren XI ZR 220/05 am 11. April 2006 entschieden, dass einer Schuldnerbank, die im Einzugsermächtigungsverfahren den Lastschriftbetrag zunächst dem Girokonto des Schuldners belastet, auf dessen Widerspruch aber wieder gutgesc…

BGH: Bereicherungsanspruch der Bank gegen Gläubiger bei Einzugsermächtigung

Law & Lifestyle / Im Einzugsermächtigungsverfahren kann der Schuldnerbank, die den Lastschriftbetrag zunächst dem Girokonto des Schuldners belastet, auf dessen Widerspruch aber wieder gutgeschrieben hat, ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger z…

Wissenswertes zum Lastschriftverfahren

Sartorienfelder / Im LawBlog läuft gerade eine Diskussion darum, wie man sich vor unberechtigten Lastschriften schützen kann, welche Fristen da zu beachten sind und wer im Zweifelsfall haftet. Beim Lastschriftverkehr muß man grundsätzlich zwischen zwei Verf…

Umseitig

LawBlog / Der Bundesgerichtshof neigt in letzter Zeit dazu, Juristendeutsch seinen Produzenten um die Ohren zu hauen. Ein Kandidat ist auch diese Einzugsermächtigung: Hiermit ermächtige ich das umseitig genannten Unternehmen, den umseitig ausgewiesenen Rechn…

Machtlos gegen Abbuchungen?

MCNeubert lawblog / Abbuchung trotz Widerruf - Lastschrift ohne Einzugsermächtigung Einer Mandantin werden im Lastschriftverfahren immer wieder monatliche Beiträge von ihrem Konto abgebucht, obwohl sie der Auffassung ist, dass der Abbuchende dazu nicht mehr berechtigt…

Mythos: 6 Wochen Zeit zur Zurückweisung von Lastschriften

Datenschutzbeauftragter Online / Momentan wird wieder ein alter Mythos gepflegt: Der Bankkunde hat nur 6 Wochen Zeit um einer Lastschrift zurück zu weisen. Mein Tipp: Zur Bank gehen bei älteren Abbuchung und nachfragen wie die das handhaben, meine Bank etwa macht bis zu 6 Monaten…

Noch eine Lastschrift

LawBlog / Das wahrscheinlich zu Unrecht abgebuchte Geld war schon am Tag nach der Rückforderung wieder auf dem Konto. War kurz versucht, mich gleich auch gegen die obszön hohe Lastschrift GSV-BEITRAG FUER …500 MHPLUS BKK zu wehren. Aber die schicken wa…

Berlin, Zweites Examen: Strafrecht 1

Jurabilis / Es kam, was viele - angesichts des BGH-Urteils nicht verwunderlich - vorhergesehen haben: Lastschriftreiterei (wer hat eigentlich diesen Begriff geprägt?) A will Kurzzeitkredit von F. Er lässt sich von F Einzugsermächtigung geben. Nach 5 Wochen…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Udo Meisen

Eine Vielzahl juristischer Informationen zum Thema Recht & Steuern

Das Blog des Autors ist temporär nicht erreichbar.

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »