“Handy und Gendarm”……oder es gibt sie doch: Die stille SMS
JURION Strafrecht Blog | 11. Januar 2012 — “Handy und Gendarm”, so überschreibt die Süddeutsche Zeitung einen Bericht in der Ausgabe vom 05./06.01.2011 (s. dort S. 20), i…
Machen Sie sich doch den Spass. Und bringen Sie Verwirrung in die Ausforschung Ihres jeweiligen Stand- und Aufenthaltsortes und damit Zweifel in die Beweistauglichkeit Ihres Handicaps, zu dem anderenfalls Ihr Handy, Ihr mobile wird, wann immer Sie mobil unterwegs sind und diese Mobilität damit ausforschbar. Vielleicht stört es Sie – noch – gar nicht, weil Sie sich davon eh nie und nie jemals betroffen glauben. Oder sogar nützlich finden. Darüber denken Sie vielleicht noch mal neu und anders nach, wenn Sie die Meldung von heise en detail lesen. Oder stört es SIE wirklich nur, wenn Sie beim Fast Food Restaurant Ihres „Schnellfutter-Zwischen-Stops“ selbst und vielleicht mit wem auch immer oder auch mit Ihren Kids per Video aufgefangen oder -genommen werden (und den man ja auch durchaus nicht besuchen MUSS) oder längst nicht mehr nur im Discounter, der nicht nur seine Mitarbeiter mir Arguslinsen beäugt und beobachtet, sondern in mittlerweile bald jedem Handelsgeschäft mit Kamera & Co aufgenommen und erfasst werden (auf die man eben nicht sämtlich als Kunde für den täglichen und sonstigen Einkaufsbedarf verzichten kann)?
Nach dem Bericht bei Heise hier ,
nutzen Bundesbehörden den Versand von Ortungsimpulsen über Mobilfunknetze, um den Aufenthaltsort von Verdächtigen zu ermitteln. 2010 verschickten das Zollkriminalamt und weitere Fahndungsämter der Grenzkontrolleure, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz insgesamt 440.783 sogenannte „stille SMS“. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) des Bundesinnenministeriums an den Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Linkspartei) hervor. Eine besondere Zunahme ist demnach in diesem Jahr beim Zoll zu erwarten: Dessen Fahndungsbehörden haben in der ersten Hälfte 2011 mit 227.587 Ortungsnachrichten bereits fast so viele stille SMS versandt wie im gesamten Vorjahr.“
Technisch und dann rechtlich sei das - so Heise hier – so:
„Stille SMS“ erzwingen vom angesprochenen Handy einen unmerklichen Kommunikationsvorgang mit der nächstgelegenen Funkzelle. Danach können Telekommunikationsanbieter zur Herausgabe der Standortdaten veranlasst werden. Der Einsatz des Fahndungsmittels erfolgte anfangs in einer rechtlichen Grauzone, bis er mit der Novelle der Telekommunikations…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Dezember 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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Im vergangenen Jahr nutzten Bundesbehörden ausgiebig den Versand von Ortungsimpulsen, um den Aufenthaltsort von Verdächtigen zu ermitteln.
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