Frostperiode: "Kalte Räumung" kann in der Frostperiode teuer werden
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Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Spül- und Waschmaschine // Foto: Dreyling
Geschirr eingeräumt, Spülmaschine gestartet und noch mal gerade rüber in den Supermarkt, da passiert ja nichts mit der Spülmaschine. So denken viele und lassen Spül- und Waschmaschine unbeaufsichtigt werkeln. Verständlich. Denn die Maschinen arbeiten zuverlässig. Denkt man sich.Wenn aber doch mal etwas passiert, kann das Probleme mit der Versicherung geben: Wasserschäden erreichen oftmals einen hohen vier- oder fünfstelligen Bereich. Da ist es besonder ärgerlich, wenn die Versicherung nicht zahlt. Der Vorwurf lautet nämlich: Wer die Maschine nicht regelmäßig zumindest akkustisch kontrolliert, handelt grob fahrlässig. Und dann haben die Gerichte das letzte Wort.
Aber welche Versicherung zahlt solche Schäden? In Betracht kommt: die Wohngebäude-, Privathaftpflicht- sowie die Hausratversicherung. Die alles entscheidende Frage ist immer: Hat der Wasch- oder Spülmaschinenbetreiber grob fahrlässig gehandelt oder nicht?
Beispiel: In einer Mietswohnung platzt der Schlauch der Spülmaschine. Beschädigt werden Teile des Mobiliars des Mieters und die Raumwände. Die Wohngebäudeversicherung zahlt den Schaden an der Wand zum Neuwert. Wenn sie dem Mieter nachweisen kann, dass er grob fahrlässig gehandelt hat (weil er zum Beispiel das Haus verlassen hat), so kann sie sich das Geld vom Mieter holen. Dieser könnte jedoch dann seine private Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Dies ist aber nur möglich, wenn er einfach fahrlässig geha…
» Vollständiger ArtikelErschienen 22. Oktober 2009 auf http://www.medrecht-blog.de.
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