Langzeitstudentin

Die Arbeit in der Strafstation bringt ganz neue Erkenntnisse. Auszug aus einem Schreiben der Kreisverwaltung:

Für Frau R. wurde schon einmal vor neun Jahren Betreuung angeregt (Az.). Ihre Persönlichkeit hat sich nicht geändert, sie hat nach wie vor Klagen gegen ihre Nachbarn vor Gericht laufen und studiert als eingeschriebene Studentin inzwischen im 37. Semester Jura!! [sic]

… da war ich ja richtige flott… übrigens: mit den beiden Ausrufezeichen hatte die Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung wirklich den Satz beendet. Ich sag dazu nur: wer die ersten 37. Semester Jura übersteht, den kann danach nichts mehr schocken….

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Themen: Jura , Studentin

Erschienen 10. August 2005 auf http://www.schmierzettel.net.

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