Langsame NRW-Justiz: 16 U-Häftlinge wegen Verfahrensverzögerung frei
am 03.05.2007 von http://www.strafblog.de
Wie die RHEINISCHE POST heute in ihrer Print-Ausgabe titelt, ist die “NRW-Justiz zu langsam”. 16 dringend tatverdächtige Untersuchungsgefangene, denen unter anderem Tötungsdelikte, Sexualverbrechen, Raub, Erpressung und Drogendelikte vorgeworfen werden, seien im Jahr 2006 auf freien Fuß gesetzt worden, weil das Ermittlungsverfahren nicht hinreichend gefördert worden war. Nach § 121 StPO darf die Untersuchungshaft nur dann 6 Monate überschreiten, wenn die besondere Schwiergikeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund ein Urteil noch nicht zugelassen haben. Bloße Überlastung der Justiz reicht als “wichtiger Grund” im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot nicht aus.
Während der NRW-Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) von einem “Skandal und einem Verstoß gegen die Rechsstaatlichkeit und die Sicherheit der Bürger” sprach, der zu großem Frust bei der Polizei führe, verwahrte sich eine Sprecherin der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter dagegen, die Zahlen als “dramatisch” anzusehen. Diese bewegten sich in Ansehung von jährlich 10.000 bis 11.500 Haftanordnungen in NRW im Promillebereich, auch wenn jeder Fall einer zuviel sei.
Der NRW-Richterbund-Vorsitzende Gnisa wiederum sprach von einem drastischen Anstieg der U-Haftentlassungen (2002 waren es noch 7 Fälle), der auch auf die unzureichende Personalausstattung der Justiz zurückzuführen sei. In NRW gebe es rund 1.000 Staatsanwälte und 3.600 Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte). Gemessen an der Bedarfsrechnung fehlten etwa 17 Prozent Richter und 20 Prozent Staatsanwälte im bevölkerungsreichsten Bundesland.
Der NRW-Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, Klaus Jäkel, sieht die Ursachen für die Überlastung der Justiz teilweise bei den Verteidigern, welche manche Verfahren in die Länge zögen. Außerdem müssten die Richter sich eben daran gewöhnen, “ranzuklotzen” und moderne Technik, etwa Computer, effektiver zu nutzen.
Man sieht, unterschiedliche Perspektiven führen zu unterschiedlichen Betrachtungsweisen. Für mich als Verteidiger steht jedenfalls das Freiheitsrecht des Untersuchungsgefangenen, für den die Unschuldsvermutung streitet, im Vordergrund. Und manche Haftanordnung wäre auch entbehrlich, so dass sich die Justiz auf die wirklich schwerwiegenden Fälle konzentrieren könnte. Mit anderen Worten: Es wird zuviel verhaftet und zu bisweilen zu langsam gearbeitet in der Justiz. Was sicher auch und vielleicht auch in erster Linie an einer unzureichenden Personalausstattung, manchmal aber auch an der Arbeitseinstellung der zuständigen Staatsanwälte und Richter oder an mangelnder Organisation liegt.
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