LANGSAM
am 15.11.2005 von http://www.lawblog.de
Am 8. November 2005 erlässt das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid. Mein Mandant soll am 16. November 2004 als Lkw-Fahrer die Lenkzeiten überschritten haben. Also vor gut einem Jahr.
Das klingt zunächst mal nach Verjährung. Die tritt bei den meisten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach drei Monaten ein. Auch die “normale” Verjährungsfrist von sechs Monaten wäre schon abgelaufen.
Damit lässt man aber unsere Brummifahrer nicht wegkommen. Die höchste Geldbuße gemäß § 8 Fahrpersonalgesetz beträgt nämlich 5.000 €. Und da ist man schon im Bereich, in dem § 33 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eine einjährige Verjährung …
ANGST
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LANGSAM
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Verjährung von Pflichtteilsansprüchen
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Forderungsausfall: Verjährung von Ansprüchen in Polen
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VERJÄHRUNG
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EIN BERG ZINSEN
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Verjährung trotz Haftungsbescheid
Blickpunkt Recht & Steuern / Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführer einer insolventen GmbH verjähren regelmäßig in drei Jahren (ab Kenntnis). Dies gilt auch für die Ansprüche der Sozialversicherungsträger wegen der Nichtabführung von Sozialversicherungsabgab…
