Landtag kritisiert Datenschützer im Streit um Facebook
Die datenschutzrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem schleswig-holsteinischen Unabhängigen Landeszentrum für (ULD) und ist um eine bemerkenswerte Wendung reicher. Der schleswig-holsteinische Landtag hat
in einem nun endlich veröffentlichten den
Standpunkt der landeseigenen Datenschutzbehörde – dem ULD - kritisiert. Allein das wäre wohl schon berichtenswert.
Bemerkenswert ist hier überdies jedoch die Deutlichkeit, mit der das Parlament den juristischen Standpunkt der Behörde als kaum
haltbar beschreibt. Zwar hatte auch bereits eine vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erstellte Ausarbeitung die juristische
Auseinandersetzung zwischen dem beliebten Social Network und der deutschen Landesbehörde beleuchtet. Doch das Ergebnis war jedoch
weit weniger kraftvoll: Zu einer konkreten Empfehlung für Website-Betreiber zur Verwendung bzw. Nichtverwendung der verbreiteten
Facebook-Plugins konnten sich die Verfasser des Gutachtens nicht durchringen.
Deshalb sind es die Ausführungen aus Schleswig Holstein, die nun in zwar sehr nüchterner aber eben doch auch sehr deutlicher Sprache
den Standpunkt der eigenen Landesbehörde kritisieren. Eine zentrale Passage lautet etwa:
Das Gutachten des ULD übergeht an einigen Stellen bestehende Streitigkeiten zur Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragestellungen.
Zudem ist die rechtliche Bewertung teilweise lückenhaft und nicht durchgängig nachvollziehbar. So wird zunächst der Personenbezug von
IP-Adressen und auch Cookies entgegen der Darstellung der Verfasser …
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