Schwarzsurfen im fremden WLAN-Netz strafbar?
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 20. Oktober 2010 — Wer sich unbefugt in ein unverschlüsselt betriebenes fremdes WLAN-Funknetzwerk einwählt und in diesem "schwarz" surft, macht sich …
LG Wuppertal, Beschluss vom 19.10.2010 Az. 25 Qs 177/10; Vorinstanz: AG Wuppertal, Beschluss vom 03.08.2010 - Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08, MIR 2010, Dok. 120 Das Landgericht Wuppertal hat mit Beschluss vom 19.10.2010 entschieden, dass das so genannte "Schwarzsurfen", d.h. das Einwählen in ein unverschlüsselt betriebenes, fremdes WLAN-Netzwerk nicht strafbar ist (Az.: 25 Qs 177/10 Veröffentlichung in MIR folgt). <br><br> <b>Zur Sache</b> <br><br> Anlass für die Entscheidung des Landgerichts war eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 03.08.2010 (Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08, <a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2220" class="norm">MIR 2010, Dok. 120</a>). <br><br> Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Amtsgericht die Eröffnung der Hauptverhandlung gegen einen Angeschuldigten beantragt, dem sie vorwarf, mit seinem Laptop einen Ort in Wuppertal aufgesucht zu haben, an dem er sich in ein offenes und über einen WLAN-Router unverschlüsselt betriebenes fremdes Funknetzwerk eingewählt haben soll, um so das Internet nutzen zu können, ohne dafür Geld zahlen zu müssen. Das Amtsgericht hatte in dem angegriffenen Beschluss eine Strafbarkeit dieses Verhaltens verneint und eine Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Das Landgericht bestätigte diese rechtliche Bewertung und verwarf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft als unbegründet. <br><br> <b>Entscheidung des Gericht: Keine Strafbarkeit nach TKG, BDSG oder StGB</b> <br><br> Das Gericht verneinte die Strafbarkeit des Einwählens in ein offenes und über einen WLAN-Router unverschlüsselt betriebenes fremdes Funknetzwerk. <br><br> Eine Strafbarkeit gemäß §§ 89 Satz 1, 148 Abs. 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) sei nicht gegeben, da der Einwählende nicht zwischen anderen Kommunikationspartnern vertraulich ausgetauschte Nachrichten wahrnehme, die § 89 Satz 1 TKG unterfielen, sondern der Einwählende selbst Teilnehmer eines Kommunikationsvorgangs werde. Das Verhal…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. Oktober 2010 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.
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Rechtslupe | 22. Oktober 2010 — Das “Schwarzsurfen“ in unverschlüsselt betriebenen fremden WLAN-Funknetzwerken ist nach Ansicht des Landgerichts Wuppertal nich…
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MEDIEN INTERNET und RECHT | 20. August 2010 — 1. Das Einwählen in ein offenes, fremdes Funknetzwerk (WLAN-Netz) um ohne Erlaubnis und ohne Zahlung eines Entgeltes einen Interne…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 2. November 2010 — LG Wuppertal Beschluss vom 19.10.2010 25 Qs 10 Js 1977/08-177/10 Schwarzsurfen offenes Wlan Das LG Wupperal hat entschieden, dass …
Juraexamen.info | 23. August 2010 — Einen interessanten Artikel zur Strafbarkeit beim unbefugten Nutzen eines WLan-Netzwerks habe ich bei heise-online gefunden. De…
JIPS News | 24. Oktober 2010 — Das LG Wuppertal hat laut Pressemitteilung die Entscheidung des AG Wuppertal, die Eröffnung eines Hauptverfahrens zum Schwarzsu…
IT- und Internet-Recht | 28. Oktober 2010 — Das Landgericht Wuppertal hat eine Entscheidung des AG Wuppertal bestätigt, nach der das Einwählen in ein unverschlüsselt betri…