Der Freistaat Bayern kann „Zeitzeugen“ nicht verbieten
Recht geblogt | 25. März 2009 — Vor dem LG München I wurde heute über einen Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen den englischen Verleger der Zeitschrift …
LG München I, Urteil vom 25.03.2009 - Az. 21 O 1425/09; nrk Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 25.03.2009 (Az. 21 O 1425/09) einen Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen einen englischen Verleger weitgehend zurückgewiesen. <br><br> <b>Zur Sache</b> <br><br> Der verklagte Verleger ist Herausgeber der "Zeitungszeugen", einer Publikation, mit der über Zeitschriftenhändler Nachdrucke verschiedener Zeitungen aus den Jahren 1933 bis 1945 jeweils zu einem seinerzeit aktuellen Thema wie dem Reichstagsbrand oder der Machtübernahme der NSdAP verbreitet werden. Diese Zeitungsausgaben finden sich in einem "Zeitungsmantel", der seinerseits Kommentare und Hintergrundberichte zu dem jeweiligen Thema enthält. Den ersten beiden Ausgaben der "Zeitungszeugen" aus dem Januar 2009 lagen unter anderem Nachdrucke der NS-Zeitungen "Der Angriff" vom 30. Januar 1933 und "Völkischer Beobachter" vom 1. März 1933 bei. Als Herausgeber des "Der Angriff" war Joseph Goebbels, als Herausgeber des im Eher-Verlag erschienenen "Völkischen Beobachters" war Adolf Hitler genannt. <br><br> Mittels einstweiliger Verfügung wollte Bayern die ersten beiden Ausgaben der "Zeitungszeugen" (Januar 2009), aber auch etwaige weitere Ausgaben verbieten lassen. Dabei berief sich der Freistaat darauf, als Rechtsnachfolger des NS-Verlages Eher Inhaber aller Urheber- und Verlagsrechte dessen Verlagsprodukte "Der Angriff" und "Völkischer Beobachter" sowie der Urheberrechte von Adolf Hitler zu sein. <br><br> <b>Entscheidung des Gerichts: Kein Urheberrecht der "Herausgeber" Hitler und Goebbels - Ablauf des Verlagsurheberrechts</b> <br><br> Das Landgericht München wies den Antrag weitgehend zurück, da der Freistaat Bayern keine urheberrechtlichen Ansprüche habe, mit denen er den Neudruck und die Verbreitung der Zeitungen "Völkischer Beobachter" und "Der Angriff" aus den Jahren 1933 1938 verbieten kann. Den "Herausgebern" Hitler und Goebbels komme mangels eigener schöpferisch Leistung kein Urheberrecht zu; soweit dem Eher-Verlag selbst nach damaligem Recht Urheberrechte zukamen, sind diese 70 Jahre nach Erstveröffentlichung der jeweiligen Zeitungen und damit für die Jahrgänge 1933 1938 abgelaufen (vgl. §§ 64, 69 UrhG). <br><br> <b>Keine Rechte an einzelnen Artikeln - Nachdruckrecht an einzelnen Artikeln nicht nachgewiesen</b> <br><br> Auch Rechte an einzelnen Artikeln konnte der Freistaat Bayern nicht nachweisen: In den meisten Fällen enthalten di…
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. März 2009 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.
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Handakte WebLAWg | 23. Juni 2009 — Der Freistaat Bayern hat keine urheberrechtlichen Ansprüche, mit denen er den Neudruck und die Verbreitung der Zeitungen „Völki…
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Archivalia | 17. Januar 2009 — http://www.netzeitung.de/medien/1253417.html http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,601693,00.html Ergänzend zu: http://…
Archivalia | 12. März 2009 — Update zu: http://archiv.twoday.net/search?q=zeitungszeugen Via http://www.urheberrecht.org/news/3573/url http://www.sueddeutsche.…
Archivalia | 30. Januar 2009 — http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29637/1.html Auszug: Trotz Beschlagnahme: Alle Rechtsfragen offen Obwohl das bayerische Finan…
Archivalia | 14. Juni 2009 — Update zu: http://archiv.twoday.net/search?q=zeitungszeugen AfP. Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht, Heft 2 vom 24.05…
Internet-Law | 12. März 2009 — Der Freistaat Bayern hat im Januar die Zeitschrift "Zeitungszeugen", der Nachdrucke von Propaganda-Blättern aus der NS-Zeit beilag…
§§ Jur-Blog.de §§ | 9. Mai 2009 — BMJ, Berlin, 7. Mai 2009 - Auf Einladung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries diskutieren heute und mor…
Internet-Law | 18. Februar 2009 — Wie die Süddeutsche und Bayern2-Radio berichten, haben sich der Freistaat Bayern und der Verleger McGee im Streit um die Nachdruck…