Landgericht München I : Urteil im Hauptsacheverfahren Oracle / usedSoft - Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für Software auf Datenträgern greift bei bloßem Download nicht
am 20.03.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT
LG München I, Urteil vom 15.03.2007- Az. 7 O 7061/06
Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschränkung der eingeräumten Nutzungsbefugnis dar. Der Erwerber dieser Rechte kann diese daher nicht an Dritte weiterübertragen und darf Dritte nicht ermuntern, sich die Software vom Hersteller herunterzuladen. Der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz, der es dem Hersteller verbietet, den Weiterverkauf einmal in Verkehr gebrachter körperlicher Datenträger zu untersagen, greift bei Lizenzen, die nur zum Download von Software berechtigen, nicht.
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Dies hat das Landgericht München I in einem am 15.03.2007 verkündeten Urteil entschieden, dessen schriftliche Begründung den Parteien heute übermittelt wurde. Darin wird der Beklagten, der Münchner Gebraucht-Softwarehändlerin usedSoft GmbH verboten, ihre Kunden zur Vervielfältigung von Software der Klägerin, der amerikanischen Software-Anbieterin Oracle International Corp. zu veranlassen. Diese hatte eine derartige Einschränkung in ihre Lizenzbestimmungen aufgenommen. Die Beklagte hatte ungeachtet dessen mit Werbeaussagen wie „Jetzt begehrte ORACLE-Lizenzen sichern“ und „Der rechtmäßige Verkauf wird durch ein Notartestat bestätigt“ Lizenzen an Software der Klägerin zum Weiterverkauf angeboten, die von den ursprünglichen Erwerbern nicht mehr benötigt wurden. Die Kunden wurden aufgefordert, sich die betreffende Software selbst zu kopieren oder von der Homepage der Klägerin herunterzuladen.
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<b>7. Kammer bekräftigt Verfügungsurteil</b>
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Die für Urheberstreitsachen zuständige 7. Zivilkammer bekräftigte damit im Hauptsacheverfahren ihr im Verfahren über die einstweilige Verfügung erlassenes Urteil vom 19.01.2006, Az. 7 O 23237/05, das am 3. August 2006 auch vom OLG München bestätigt worden war.
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<b>Hier: Aufforderung zu …
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