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Landgericht München I : Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von Usenet-Server verneint - Zum Maßstab von Prüfungspflichten im Rahmen der Störerhaftung.

am 19.04.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

LG München I, Urteil vom 19.04.2007, Az. 7 O 3950/07
Die für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständige 7. Zivilkammer hat am 19.04.2007 den Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber eines Usenet-Servers,
über den eine Raubkopie des Musikstücks Das Beste der Gruppe Silbermond angeboten
wurde, abgewiesen.
<br><br>
<b>Prüfungsplichtverletzung nicht glaubhaft gemacht</b>
<br>
Für die Kammer war nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Betreiber des Servers,
die das Musikstück nicht selbst eingestellt hatten, jedenfalls ihre Prüfpflichten verletzt
hatten und damit als Störer hafteten. Derartige Prüfpflichten können nur
angenommen werden, wenn der mit ihnen verbundene Aufwand verhältnismäßig ist.
Der Tonträgerhersteller, der die Rechte an dem Musikstück innehat und den Verfügungsantrag
gestellt hatte, hatte nicht dargelegt, dass eine Filter-Software existiert, die auch die
Mengen der im Usenet eingestellten Daten (ein Vielfaches der Daten, die in Internet-Auktionshäusern anfallen),
verlässlich überprüfen kann. Eine händische Überprüfung hielt die Kammer erst recht
nicht für zumutbar:
<br><br>

<b>Maßstab für Prüfungspflichten: Leicht umgehbare mit erheblichem Aufwand verbundene
Verhinderungsmaßnahmen sind unzumutbar.</b>
<br><br>
<i>Der Diensteanbieter muss nicht jeden nur denkbaren Aufwand betreiben, um die Nutzung
rechtswidriger Inhalte zu vermeiden. Vielmehr muss die Bedeutung des Einzelfalls und
der erforderliche technische und wirtschaftliche Aufwand sowie die Auswirkungen auf
andere Teile des Dienstes und andere Nutzer im Verhältnis zueinander gesehen werden.
Hiernach sind Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs auf fremde Inhalte dann als
unzumutbar anzusehen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordern, ihre …

Nur zumutbare Überprüfung auf Urheberrechtsverletzungen

blog ::: medienrecht-informationen / Betreiber sogenannter “Usenet”-Server müssen die auf ihren Rechnern eingestellten Inhalte nur in zumutbarer Art und Weise auf eine mögliche Verletzung von Urheberrechten Dritter untersuchen. Dies hat das Landgericht München…

Nur zumutbare Überprüfung auf Urheberrechtsverletzungen

JuracityBlog / Betreiber sogenannter “Usenet”-Server müssen die auf ihren Rechnern eingestellten Inhalte nur in zumutbarer Art und Weise auf eine mögliche Verletzung von Urheberrechten Dritter untersuchen. Dies hat das Landgericht München…

LG München I: Kein Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von Usenet-Server

advobLAWg / Die für Urheberrechts-Streitigkeiten zuständige 7. Zivilkammer hat heute den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber eines „Usenet“-Servers, über den eine Raubkopie eines bekannten Musikstücks angeboten wurde, abgew…

Usenet-Provider: Keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen

Kanzlei Kremer / Das LG München I hat in einem heute veröffentlichten Urteil (Az: 7 O 3950/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Im Februar 2007 hatte die ProMedia ermittelt, d…

Usenet: Betreiber haftet nicht für illegale Inhalte

LawBlog / Das LG München I hat in einem heute veröffentlichten Urteil (Az: 7 O 3950/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Im Februar 2007 hatte ProMedia ermittelt, dass …

LG München I: Usenet, Caching, Störerhaftung - Ein Unterlassungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung gegen einen Usenetprovider kommt grundsätzlich weder aufgrund Verschuldens noch aus Störerhaftung in Betracht.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Usenet-Provider, der den Zugang zu fremden Informationen vermittelt und diese für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Zwecke der effizienteren Übermittlung an Dritte zwischenspeichert, ist als so genannter Cacher am Haftungsmaßstab des § 9 T…

LG München I: Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von „Usenet“-Server verneint

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständige 7. Zivilkammer hat heute den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber eines „Usenet“-Servers, über den eine Raubkopie des Musikstücks Das Beste der Gruppe Silbermond ang…

OLG Düsseldorf: Keine (Störer-) Haftung des Usenet-Providers - Aufgrund der besonderen Konstellation des Usenet ist dem Usenet-Provider eine ständige Überprüfung künftiger Postings (Einträge) auf Rechtsverletzungen - auch nach Kenntnis konkr

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Usenet-Provider kann zwar ursächlich an der Verbreitung urheberrechtsverletzender Informationen beteiligt sein, sobald diese über den Namensserver abgerufen werden. Diese bloße Kausalität von Zugangsvermittlung und Rechtsverletzung ist a…

LG München I: Unterlassungsanspruch gegen Betreiber von „Usenet“-Server verneint - VOLLTEXT

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Vor kurzem berichteten die Kanzlei-Infos darüber, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber eines „Usenet“-Servers, über den eine Raubkopie des Musikstücks Das Beste der Gruppe Silbermond angeboten wurde, abge…

Haftung der Betreiber von Usenet-Zugängen

RA Kadelke / Zur bestehenden Unsicherheit bei der Haftung von Providern für Inhalte Dritter tragen auch zwei weitere Entscheidungen bezüglich des Umfangs der Prüfpflichten von Betreibern von Zugängen zum Usenet bei. Beim Usenet handelt es sich…

OLG Düsseldorf: Usenet-Betreiber haften nicht

LawBlog / Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Mit dem im einstweiligen Verfügungsverfahre…

Betreiber eines Usenet-Servers haften nicht für Inhalte

JIPS News / Am 15. Januar hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass die Betreiber von Usenet-Servern nicht für die Inhalte der Newsgroups welche sie spiegeln verantworlich sind.Ausgang des Verfahrens war eine Klage welche EMI gegen den Usenet-Provider Elbracht-…

OLG Düsseldorf: Usenet-Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen

Kanzlei Kremer / Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das OLG Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Mit dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen U…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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