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Landgericht München I : Nicht jede einwilligungslose Bildveröffentlichung führt zur Geldentschädigung - Keine Entschädigung für Heike Makatsch und Tochter

am 07.05.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

LG München I, Urteile vom 07.05.2008 - Az. Az. 9 O 22942/07 und 9 O 23075/07; nrk

Nach zwei heute verkündeten Urteilen der 9. Zivilkammer des Landgerichts München I erhält weder die Schauspielerin Heike Makatsch, noch ihr Kind eine Entschädigung für Veröffentlichungen von Paparazzi-Fotos
in Zeitschriften des Heinrich Bauer Verlages.
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<b>Zur Sache</b>
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Heike Makatsch hatte selbst und für ihre kleine Tochter vom Heinrich Bauer Verlag eine Geldentschädigung von
insgesamt EUR 35.000,00 verlangt, weil dieser im März 2007 Fotos veröffentlicht hatte, auf denen die Schauspielerin mit ihrem wenige Wochen alten Baby bei einem Spaziergang durch Berlin zu sehen ist.
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Im Mittelpunkt des Rechtstreits stand die Frage, ob die Fotoveröffentlichungen als schwere
Persönlichkeitsrechtsverletzung zu bewerten sind. Nur in diesem Fall gibt es nach der Rechtsprechung eine
Geldentschädigung, wobei gerade bei Bildnisveröffentlichungen mit der Begründung geringe Anforderungen gestellt werden,
dass keine anderen Abwehrmöglichkeiten als der Anspruch auf eine Geldentschädigung zur Verfügung stehen.
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<b>Entscheidung des Gerichts: Nicht jede einwilligungslose Bildnisveröffentlichung ist mit einer
Geltentschädigung zur sanktionieren</b>
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Das Landgericht wies trotz der besagten geringen Anforderungen beide Klagen ab. Durch die Fotos werde – so
das Urteil der Richter – weder der Kernbereich der Persönlichkeitsrechte von Mutter und Kind (etwa ihr Intimbereich)
berührt, noch würden die beiden in einen negativen Kontext gerückt. Die Aufnahmesituation greife auch nicht
in einen erkennbar privaten oder gar nach außen hin abgegrenzten Bereich wie Wohnung oder Garten ein.
Vielmehr erschöpften sich die Aufnahmen darin, Mutter und Kind auf einem Spaziergang in ihrem Wohnort zu
zeigen. Allein darin sah die Kammer keine besondere Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung.
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<b>Kein genereller Entschädigungsanspruch - Geldentschädigung wegen einwilligungsloser Bildnisveröffentlichung kommt nur bei
einer …

Keine Entschädigung für Heike Makatsch

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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