Landgericht München I : Hugo v. Hofmannsthal gegen Richard Strauss - Streit der Erben ums liebe Geld - Erlösbeteiligung trotz Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist
am 16.06.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
LG München I, Urteil vom 14.06.2007, Az. 7 O 6699/06 (am 14.06.2007 noch nicht rechtskräftig)
<b>Zur Sache: Der Rosenkavalier</b>
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Nach Fertigstellung des Rosenkavalier wurde der Dichter Hugo von Hofmannsthal grundsätzlich:
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<i>Ein Werk ist ein Ganzes und auch zweier Menschen Werk kann ein Ganzes werden. Vieles ist den
Gleichzeitig-Lebenden gemeinsam, auch vom Eigensten. ... Die Musik soll nicht vom Text gerissen
werden, das Wort nicht vom belebten Bild.</i>
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Als ob ers gewusst hätte: Seit die 70-jährige Schutzfrist für die Libretti des 1929 verstorbenen
Hugo von Hofmannsthal 1999 ablief und damit nur noch die Strausssche Musik von acht weltberühmten
Opern, die beide Künstler zusammen geschaffen haben, geschützt war, streiten die Erben der beiden
Künstler über die Erlösverteilung. Die Texte v. Hofmannsthals so die Strauss-Erben seien
seit 1999 gemeinfrei und müssten deshalb auch nicht mehr vergütet werden.
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<b>Entscheidung des Gerichts: Erben von v. Hofmannsthal trotz Ablauf der Schutzfrist erlösberechtigt</b>
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Die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I hat v. Hofmannsthal mit einem am 14.06.2007 verkündeten
Urteil sozusagen posthum Recht gegeben.
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Sie verurteilte die Erben von Richard Strauss, den Erben von Hugo von Hofmannsthal trotz des
Ablaufs der Schutzfrist für dessen Libretti Auskunft über die Erlöse aus der Verwertung der
streitigen Opern zu erteilen. Die Erben von v. Hofmannsthal seien nämlich auch für das letzte
Quartal des Jahres 2001 und das Jahr 2002 um die gestritten wurde erlösberechtigt.
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<b>Vertrag: Erlösbeteiligung so lange Strauss oder seine Erben Tantimen oder Beiträge erhalten</b>
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Die Künstler bzw. deren Rechtsnachfolger hatten sich in den Jahren zwischen 1906 und 1949 in …
Hugo v. Hofmannsthal gegen Richard Strauss - Streit der Erben ums liebe Geld
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