Landgericht Lübeck: Verstöße gegen das TextilKennzG sowie die VerpackV nicht abmahnfähig
am 11.06.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Das Landgericht Lübeck machte kürzlich einem abmahnenden Online-Händler einen dicken Strich durch die Rechnung. Verstöße gegen die BGB-InfoV? Nichtbeachtung der Verpackungsverordnung oder des Textillkennzeichnungsgesetzes? Alles nicht abmahnfähig – so das Gericht.
Im Einzelnen:
Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz und die Verpackungsverordnung?
Laut dem Landgericht Lübeck (Az. 11 O 9/08, Urteil vom 22.04.2008) begründen die Verstöße des abgemahnten Händlers gegen das Textilkennzeichnungsgesetz sowie gegen die Verpackungsordnung keinen entsprechenden Unterlassungsanspruch:
„Es handelt sich bei diesen Verstößen um bloße Bagatellverstöße im Sinne von § 3 UWG. Die Schwere einer unlauteren Handlung ist, wenn man darunter die Intensität des Eingriffes in geschützte Interessen bestimmter Marktteilnehmer versteht, ein geeignetes Beurteilungskriterium.
Ein unerheblicher Verstoß ist dann anzunehmen, wenn die unlautere Wettbewerbshandlung lediglich geeignet ist, irgendeinen geringfügigen Wettbewerbsvorsprung zu begründen. Vorliegend ist nicht nachzuvollziehen, dass durch das Fehlen der exakten Materialangaben der verkauften Ware sowie eines Hinweises auf Rücknahmepflichten von Verpackungsmaterial bei einem Ebay-Shop der Größe des Verfügungsbeklagten der Verbraucher überhaupt in irgendeiner Weise beeinflusst wird, und wenn dann, ist diese Beeinflussung maginaler Art, unerheblich und hat keinen erheblichen Wettbewerbsvorsprung zur Folge.“
Fehlende Informationen zu Versandkosten ins Ausland?
Das Landgericht Lübeck entschied, dass vorliegend dem abmahnenden Händler hinsichtlich der Formulierung „Versand: an weltweit“ kein Unterlassungsanspruch nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verb. mit 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 PAnGV wegen fehlender Informationen über die Höhe der Versandkosten in das Ausland zustehe:
„Regelmäßig werden die Interessen des Käufers ernstlich betroffen, wenn sie im Einzelfall die Versandkosten nicht berechnen können. Vorliegend geht es aber um einen besonders gelagerten Ausnahmefall. …
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