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Landgericht Köln : spickmich.de - Gericht bestätigt erneut: Schüler dürfen Lehrer im Internet benoten

am 24.08.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

Urteil des LG Köln, Az. 29 O 333/07
Das Kölner Landgericht hat die Benotung von Lehrern auf der Internetseite spickmich erneut als rechtens bezeichnet.
Eine Benotung sei keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil und damit zulässig, sofern die Grenze zur
Schmähkritik nicht überschritten werde, sagte ein Sprecher des Gerichts am Freitag (Az. 28 O 333/07).
Bereits zum zweiten Mal hatte eine Lehrerin dagegen geklagt, dass sie auf der Internetseite von Schülern
benotet wurde. Im Juli hatte das Gericht schon die Klage einer Gymnasiallehrerin abgewiesen
(LG Köln, Urteil vom 11.07.2007 - Az. 28 O 263/07
= <a href=http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1294 class=norm>MIR 2007, Dok. 271</a>).
<br><br>

<b>Löschung der Daten von der Schul-Homepage unerheblich</B>
<br><br>
In der ersten Urteilsbegründung hatte das Gericht unter anderem darauf verwiesen, dass die Lehrerin
selbst persönliche Daten auf der Website ihrer Schule veröffentlicht hatte. Im Unterschied zu dem ersten
Urteil hatte die Klägerin ihre Daten diesmal vorher von der Schul-Homepage gelöscht, erklärte der Gerichtssprecher.
Das habe für die Kammer aber keine Rolle gespielt, weil alle Daten, die einmal im Internet gestanden hätten, wieder
herausgefischt werden könnten.
<br><br>

<b>Jedefalls: Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Benotung durch das Recht auf freie Meinungsäußerung
gedeckt</b>
<br><br>
In jedem Fall handelt es sich um persönliche, nicht aber sensible Daten, die so einem großen Personenkreis bekannt
wurden, hieß es in der Urteilsbegründung. Weder die Namensnennung noch die Bewertung führe jedoch zu einer
Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die Benotung sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, erklärten
die Richter. Der Deutsche Philologenverband hatte Lehrern nach dem ersten Urteil geraten, ihr Einverständnis zur
Veröffentlichung von Daten auf der jeweiligen Schul-Homepage zurückzuziehen oder nicht mehr zu erteilen.
<br><br>

<b>Gleichwohl: Falsche Zitate, unwahre …

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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