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Landgericht Köln : spickmich.de - Einstweilige Verfügung gegen Lehrer-Benotungen im Internet wieder aufgehoben.

am 11.07.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

LG Köln, Urteil vom 11.07.2007 - Az. 28 O 263/07
Die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat mit einem am 11.07.2007 verkündeten Urteil (Az. 28 O 263/07) eine
einstweilige Verfügung wieder aufgehoben, durch welche die Kammer am 15.5.2007 den Betreibern der Internetseite
www.spickmich.de untersagt hatte, auf dieser Seite Daten über die Klägerin, eine Lehrerin aus Moers, zu veröffentlichen.
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<b>Zur Sache</b>
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Auf der genannten Internetseite, die Schülern die Möglichkeit eröffnet, ihren Lehrern in bestimmten Kategorien
(sexy, cool und witzig, beliebt, guter Unterricht, faire Noten usw.) Noten von 1-6 zu geben, waren der
Name und die Schule der Klägerin sowie die von ihr unterrichteten Fächer veröffentlicht sowie außerdem insgesamt
vier Bewertungen - mit einer Gesamtnote von 4.3 - eingetragen. Von der Möglichkeit, auch Zitate der Lehrer auf
der Internetseite zu veröffentlichen, hatte im Hinblick auf die Klägerin noch niemand Gebrauch gemacht.
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<b>Entscheidung des Gerichts</b>
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Die Zivilkammer ist mit den Beklagten der Auffassung, dass der Klägerin kein Unterlassungsanspruch gegen die
Betreiber der Internetseite zusteht.
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<b>Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und keine Schmähkritik</B>
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Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin sei schon deshalb nicht verletzt, weil die veröffentlichten
persönlichen Daten ohnehin von jedermann aus der Homepage der Schule ersichtlich seien. Dort seien sie mit
Einverständnis der Klägerin veröffentlicht worden. Zudem seien die Daten inhaltlich zutreffend, ihre Veröffentlichung
auch deshalb für die Klägerin nicht nachteilig. Ein Nachteil ergebe sich auch nicht, wenn man den Zusammenhang
der Veröffentlichung der Daten mit den Benotungen in den einzelnen Kategorien berücksichtige, da letztere vom Grundrecht
auf Meinungsäußerung umfasst und damit gleichfalls zulässig sei. Es …

Jürgen B. am 06.11.2007 um 18:46 Uhr:

selbst schuld

dann muss sich die Lehrerin eben ändern !!!

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