Landgericht Koblenz : "Ganz Deutschland hat mitgemacht = Sie haben gewonnen !" - Klage aus einer Gewinnzusage erfolgreich.
LG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2008 - Az. 12 S 30/08; Vorinstanz: AG Lahnstein, Az. 2 C 497/07 Das Amtsgericht Lahnstein und das Landgericht Koblenz haben einer Verbraucherin Recht gegeben, die eine schriftliche Mitteilung über einen vermeintlichen Gewinn in Höhe von 1.500 Euro erhalten und von dem angegebenen Absender die Auszahlung des Gewinns verlangt hat. <br><br> <b>Zur Sache</b> <br><br> Die Klägerin aus dem Kreis Bitburg-Prüm erhielt im Februar 2007 ein Schreiben, das mit den Worten: <i>"Ganz Deutschland hat mitgemacht = Sie haben gewonnen !"<i> überschrieben war. Darunter befand sich in kleiner Schrift der Zusatz "Einladung der Gewinner 5.-555. Preis". In dem Schreiben heißt es weiter: "Sehr geehrte Frau ? (Klägerin), wir haben heute die wundervolle Aufgabe, Ihnen Frau (Klägerin), mitteilen zu dürfen, dass sich die Teilnahme an unserem Gewinnspiel auch für Sie gelohnt hat. Sie sind ein Gewinner." In einem anschließenden "Auszug aus der Gewinnerliste" sind die Gewinner der Preise 1-4 namentlich genannt. Als Gewinner des 3. Preises ("8 x 1.500 Euro in bar (pers. Überg.)") ist der Name der Klägerin angegeben. Im Folgenden ist ausgeführt, dass die Gewinnübergabe im Rahmen einer Busfahrt erfolgen sollte, für die ein Anmeldecoupon beigefügt war. Die Klägerin meldete sich an, erhielt den vermeintlichen Gewinn jedoch nicht. Absender des Schreibens und Adressat der Anmeldekarte für die Busfahrt war ein "Reservierungsservice, Postfach ..." im Gerichtsbezirk Lahnstein. Der Beklagte, der dort einen Buchungs- und Reservierungsservice gewerblich betreibt, hat das Postfach eingerichtet. <br><br> Die Klägerin hat von dem Beklagten Zahlung von 1.500 Euro nebst Zinsen verlangt. Der Beklagte hat vorgetragen, er habe das Postfach für ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen eingerichtet, das Verkaufsveranstaltungen durchführe; der Inhalt der Gewinnmitteilung sei ihm nicht bekannt gewesen. Das Amtsgericht hat der Klage durch Urteil vom 14.01.2008 stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht Koblenz das Urteil durch Beschluss vom 29.04.2008 bestätigt und die Berufung zurückgewiesen. <br><br> <b>Entscheidung des Gerichts: § 661a BGB erfüllt.</b> <br><br> Die Voraussetzungen des § 661a BGB als Grundlage des Anspruchs der Klägerin sind nach Auffassung der Richter erfüllt. Insbesondere muss sich der Beklagte als Inhaber des Postfachs an der im Schreiben versprochenen Leistung festhalten lassen. Wie das Amtsgericht und das Berufungsgericht übereinstimmend ausgeführt haben, ist entscheidend, dass das Schreiben aus der Sicht eines "objektiven Empfängers" eine Gewinnzusage enthielt und dass der Be…
» Vollständiger ArtikelKommentare zu "Landgericht Koblenz : "Ganz Deutschland hat mitgemacht = Sie haben gewonnen !" - Klage aus einer Gewinnzusage erfolgreich.":
Ich finde das eine Frechheit, wenn man damit so bombadiert wird.
Sie haben gewonnen - auch den Zivilprozess
Lichtenrader Notizen | 2. Juni 2008 — Das Amtsgericht Lahnstein und das Landgericht Koblenz haben der Empfängerin eines der vielen Schreiben mit Gewinnversprechen Recht…
Klage auf Auszahlung eines Gewinnes nach Gewinnspielzusage erfolgreich
Dr. Behrmann & Härtel | 2. Juni 2008 — Die Einrichtung eines Postfaches für ein Schweizer Unternehmen kam einem Betreiber eines Buchungs- und Reservierungsservices te…
Gewinnzusagen vom Postfach
Blickpunkt Recht & Steuern | 6. Juni 2008 — Werbebriefe nerven. Werbebriefe mit Gewinnzusagen nerven ebenfalls. Gewinnzusagen sind verbindlich, § 661a BGB. Aber wo wil…
Sie haben gewonnen !
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 8. Juni 2008 — … so steht es manchmal in den immer noch eintrudelnden Gewinnmitteilungen, mit denen arglose Verbraucher geködert werden sollte…
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