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Landgericht Koblenz : Ganz Deutschland hat mitgemacht = Sie haben gewonnen ! - Klage aus einer Gewinnzusage erfolgreich.

am 02.06.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

LG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2008 - Az. 12 S 30/08; Vorinstanz: AG Lahnstein, Az. 2 C 497/07
Das Amtsgericht Lahnstein und das Landgericht Koblenz haben einer Verbraucherin Recht gegeben,
die eine schriftliche Mitteilung über einen vermeintlichen Gewinn in Höhe von 1.500 Euro erhalten
und von dem angegebenen Absender die Auszahlung des Gewinns verlangt hat.
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<b>Zur Sache</b>
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Die Klägerin aus dem Kreis Bitburg-Prüm erhielt im Februar 2007 ein Schreiben, das mit den Worten:
<i>Ganz Deutschland hat mitgemacht = Sie haben gewonnen !<i> überschrieben war. Darunter befand sich in
kleiner Schrift der Zusatz Einladung der Gewinner 5.-555. Preis. In dem Schreiben heißt es weiter:
Sehr geehrte Frau ? (Klägerin), wir haben heute die wundervolle Aufgabe, Ihnen Frau (Klägerin), mitteilen zu
dürfen, dass sich die Teilnahme an unserem Gewinnspiel auch für Sie gelohnt hat. Sie sind ein Gewinner.
In einem anschließenden Auszug aus der Gewinnerliste sind die Gewinner der Preise 1-4 namentlich genannt.
Als Gewinner des 3. Preises (8 x 1.500 Euro in bar (pers. Überg.)) ist der Name der Klägerin angegeben.
Im Folgenden ist ausgeführt, dass die Gewinnübergabe im Rahmen einer Busfahrt erfolgen sollte, für die ein
Anmeldecoupon beigefügt war. Die Klägerin meldete sich an, erhielt den vermeintlichen Gewinn jedoch nicht.
Absender des Schreibens und Adressat der Anmeldekarte für die Busfahrt war ein Reservierungsservice, Postfach ...
im Gerichtsbezirk Lahnstein. Der Beklagte, der dort einen Buchungs- und Reservierungsservice gewerblich betreibt,
hat das Postfach eingerichtet.
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Die Klägerin hat von dem Beklagten Zahlung von 1.500 Euro nebst Zinsen verlangt. Der Beklagte hat vorgetragen,
er habe das Postfach für ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen eingerichtet, das Verkaufsveranstaltungen
durchführe; der Inhalt der Gewinnmitteilung sei ihm …

Steffi am 03.06.2008 um 12:55 Uhr:

ich bekomme lauter solche e-mails, wo drin steht sie haben gewonnen. Kann man in solch einem Fall das Geld bzw. den Gegenstand verlangen?? Eigentlich lösche ich diese mails direkt wieder ohne sie geöffnet zu haben.
Ich finde das eine Frechheit, wenn man damit so bombadiert wird.

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