Landgericht Hamburg verweigert Ex-Kanzler Richtigstellung wegen angeblichen Käßmann-Beifahrens

Die Hamburger Morgenpost hatte über den Fall eines sympathischen Hamburger Anwalts berichtet, dem das Landgericht Hamburg die Blog-Behauptung untersagt hatte, ein ehemaliger Bundeskanzler habe eine ehemalige Päpstin oder so ähnlich bei einer Trunkenheitsfahrt begleitet. Der Bericht über das Dementi des Ex-Kanzlers war diesem zu viel und er klagte. Der Ex-Kanzler, der die Hamburger Pressekammer schon früher wegen Haarspaltereien behelligte, wollte den Abdruck einer redaktionellen Richtigstellung erreichen.

Unstreitig war zwischen den Parteien, dass der Ex-Kanzler nicht bei der Fahrt anwesend gewesen sei. Den Anspruch auf redaktionelle Richtigstellung lehnte der für seine Weisheit bekannte Vorsitzende mit der Begründung ab, die Berichterstattung enthalte keine ansehensmindernden Elemente von erheblichem Gewicht. Rumms!

Anders als für den Anspruch auf redaktionelle Richtigstellung werden für den Unterlassungsanspruch solche Elemente allerdings nur im Ausnahmefall benötigt. Nicht bekannt ist, was aus dem Fall…

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Themen: Pressefreiheit , Internet , Abmahnung , Meinungsfreiheit , Widerruf , Kanzler , Landgericht Hamburg , Hamburger Morgenpost , Politik , Zensur , Verdachtsberichterstattung , Pressekammer , Beweise , Medienmanipulation , 324 0 194/10
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 13. August 2010 auf http://www.kanzleikompa.de.

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