Landgericht Hamburg startet Generalangriff auf Foren
am 06.12.2005 von http://strafsachen.blogspot.com
Das Landgericht Hamburg hat in einer nur noch als merkwürdig und mit etwas technischem Sachverstand als nicht mehr nachvollziehbar zu bezeichnenden Entscheidung den Heise-Verlag aus Hannover zur Überwachung von Beiträgen in seinen Foren verurteilt. In der Meldung von Heise heißt es u. a.:
Das Hamburger Landgericht[1] hat eine einstweilige Verfügung bestätigt,nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, indenen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download einesProgramms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der HeiseZeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträgezu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zuüberprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierendeAuswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Dienstenhaben. ...
Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durchdie Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhaltehaftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorherautomatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisherbetreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus,betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass die in ihrenRechten Verletzten …
Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge
muepe.de | weblog peter müller / Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Untern…
Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge
Rechtblog / In den Heise News vom 05.12.2005 wird folgendes berichtet: Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es Heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaf…
Nicht rechtkräftiges Heise-Urteil und seine Folgen
Recht und Alltag / Wie von Rechtsexperten befürchtet, ziehen immer mehr Anwälte ein Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag heran, um unliebsamen Webforenbetreibern einen Maulkorb zu verpassen. Anfang Dezember hatte das Hamburger Landgericht eine einstweilige Ver…
Heise.de verbucht moralischen Erfolg vor OLG
Vier Strafverteidiger / Die Berufungsverhandlung zur Betreiberhaftung für Webforen vor dem hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg endete mit einem Teilerfolg für den Heise Zeitschriften Verlag. Zwar wies das Gericht die Berufung zurück, schrän…
Trollbude geschlossen
Jurabilis / Die Kommentarfunktion ist abgeschaltet, als heise online von einem Urteil des LG Hamburg (Az. 324 O 721/05) berichtet, demzufolge es Heise verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download ein…
Blogger dürfen keine automatischen Kommentare mehr zulassen
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Nach einer aktuellen Entscheidung der Mich-wundert-nichts-mehr-Kammer des Landgerichts Hamburg müssen Blogger Leserkommentare vor der Veröffentlichung überprüfen.Das Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjourna…
