Landgericht Hamburg: eingeschlagene Scheibe und geklautes Handy
am 15.09.2006 von Vier Strafverteidiger
Die Berufungsverhandlung lief eigentlich ganz gut. Es ging um eine Trunkenheitsfahrt, und es ist mir gelungen, die Fahrerlaubnissperre um sechs Monate zu drücken. Der Mandant war hochzufrieden.
Als ich dann auf mein Auto zuging, wunderte ich mich, dass ein blau-silbener mit blauen Hütchen vor meinem Auto stand. Okay, ich hatte wie immer keinen Parkschein gezogen, aber deshalb gleich ein Streifenwagen? Nix da, drei nette Polizisten, die gerade mein Auto aufräumten, weil irgendein zukünftiger Mandant eine Seitenscheibe eingeschlagen hatte, um ein Handy zu klauen.
Diese widerlichen …
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